Rechtsanwalt Dr. jur. Christian Cloos, Rechtsberater in Koblenz
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Dienstag, 17.06.2025

Was tun bei einer negativen Google-Bewertung?



von
Dr. jur. Christian Cloos
Rechtsanwalt

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Negative Google-Bewertungen können den Ruf und Umsatz eines Unternehmens erheblich beeinträchtigen. Es bestehen verschiedene rechtliche Möglichkeiten, gegen solche Bewertungen vorzugehen.

Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen bei einer negativen Google-Bewertung?

Direktes Vorgehen gegen den Verfasser: Wenn der Verfasser bekannt ist und die Bewertung falsche Tatsachen enthält, kann außergerichtlich oder gerichtlich gegen ihn vorgegangen werden.
Meldung bei Google: Bewertungen, die gegen die Google-Richtlinien verstoßen, können direkt bei Google gemeldet und zur Löschung beantragt werden.

In welchen Fällen kann eine Bewertung erfolgreich gelöscht werden?

Eine Löschung ist insbesondere in folgenden Fällen möglich:

  • Kein tatsächlicher Kundenkontakt: Wenn der Verfasser keine echte Erfahrung mit dem Unternehmen hatte.
  • Unwahre Tatsachenbehauptungen: Bewertungen, die falsche Informationen verbreiten.
  • Beleidigungen oder Schmähkritik: Bewertungen, die ausschließlich der Herabwürdigung dienen.

Sollte man sich an Google oder den Verfasser wenden?

Wenn der Verfasser anonym ist, ist ein direktes Vorgehen schwierig. In solchen Fällen ist es effektiver, die Bewertung bei Google zu melden. Google ist verpflichtet, gemeldete Bewertungen zu prüfen und gegebenenfalls zu entfernen.

Ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts notwendig?

Grundsätzlich kann jeder eine Bewertung bei Google melden. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass die Erfolgsaussichten mit anwaltlicher Unterstützung deutlich höher sind. Ein spezialisierter Anwalt kann die rechtlichen Argumente präzise formulieren und die Erfolgschancen erhöhen.

Die rechtlichen Möglichkeiten gelten auch für andere Plattformen wie z.B. kununu, Trustpilot oder Klinikbewertungen.de. Die spezifischen Nutzungsbedingungen der Plattformen sollten jedoch beachtet werden.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.