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Rechtsanwalt Dr. jur. Dirk Lindloff, Rechtsberater in Koblenz
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Freitag, 25.04.2025

Wegfall der OS-Plattform-Verlinkungspflicht

Wichtige Änderung für Webseitenbetreiber



von
Dr. jur. Dirk Lindloff
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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Mit der Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 durch die neue VERORDNUNG (EU) 2024/3228 ergeben sich bedeutende Änderungen für Unternehmen, die eine Webseite betreiben. Ab dem 20. Juli 2025 entfällt die bislang geltende Pflicht, einen Link zur europäischen Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) im Impressum bereitzuhalten.

Hintergrund und aktuelle Situation

Die OS-Plattform wurde ursprünglich eingerichtet, um Verbrauchern eine einfache Möglichkeit zur Online-Beilegung von Streitigkeiten mit Unternehmen zu bieten. Viele Unternehmen waren verpflichtet, in ihrem Impressum auf diese Plattform zu verlinken.

Obwohl die offizielle Aufhebung erst am 20. Juli 2025 in Kraft tritt, ist die Einreichung von Beschwerden seit dem 20. März 2025 nicht mehr möglich.

Handlungsbedarf für Unternehmen

Webseitenbetreiber sollten ihr Impressum überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Die Links zur OS-Plattform dürfen aber wohl erst ab dem 20. Juli 2025 entfernt werden.

Wichtiger Hinweis für deutsche Unternehmen

Besondere Aufmerksamkeit ist in Deutschland geboten, da das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weiterhin in Kraft bleibt. § 36 VSBG verpflichtet bestimmte Unternehmen nach wie vor, Informationen zur Verbraucherstreitschlichtung auf ihren Webseiten bereitzuhalten.

Unternehmen müssen sorgfältig prüfen, ob sie unter den Anwendungsbereich des VSBG fallen. Der Anwendungsbereich ist enger gefasst als die bisherige EU-Verordnung, sodass einige Unternehmen, die bisher zur Verlinkung der OS-Plattform verpflichtet waren, möglicherweise keine Informationen zur Verbraucherstreitschlichtung mehr bereitstellen müssen.

Empfehlungen für Unternehmen

  • Überprüfen Sie Ihr Impressum auf Hinweise zur OS-Plattform.
  • Lassen Sie prüfen, ob Ihr Unternehmen unter den Anwendungsbereich des VSBG fällt.
  • Passen Sie Ihr Impressum entsprechend an, behalten Sie aber gegebenenfalls notwendige Informationen gemäß VSBG bei.

Fazit

Die Aufhebung der OS-Plattform-Verlinkungspflicht stellt für viele Unternehmen eine administrative Erleichterung dar. Gleichzeitig ist es wichtig, die fortbestehenden nationalen Verpflichtungen, insbesondere aus dem VSBG, nicht zu vernachlässigen. Eine sorgfältige Prüfung und gegebenenfalls rechtliche Beratung können helfen, Abmahnungen zu vermeiden und rechtssicher zu agieren.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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