Rechtsanwalt Dr. jur. Ingo E. Fromm, Rechtsberater in Koblenz
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Samstag, 01.11.2008

Eintragungen in das Bundeszentralregister



von
Dr. jur. Ingo E. Fromm
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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In das Bundeszentralregister (BZR) werden alle strafgerichtlichen Verurteilungen - nicht nur im Straßenverkehr - aufgenommen. Auch Nötigung im Straßenverkehr, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Trunkenheit im Verkehr fallen darunter. Ordnungswidrigkeiten (zu schnelles Fahren, bei Rot über die Kreuzung, Parkvergehen, etc.) werden dagegen nicht im BZR erfasst. Die BZR-Eintragungen können Gerichte und Strafverfolgungsbehörden, also auch die Polizei, einsehen und somit andere Verfahren negativ beeinflussen.
Abzugrenzen ist das BZR vom Führungszeugnis, dessen Vorlage bei Bewerbungen oft vom Arbeitgeber verlangt wird. Hierin werden nur beim BZR erfasste Verurteilungen zu Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen, sowie Freiheitsstrafe oder Strafarrest von mehr als drei Monaten aufgenommen.

Nicht zu verwechseln sind beide Register mit dem vom Kraftfahrt-Bundesamt geführten Verkehrszentralregister in Flensburg. Dort gibt es die berühmten Punkte für alle im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangenen Verstöße ab einer Geldbuße von 40 EUR. Lenkzeitüberschreitungen werden übrigens zurzeit weder ins BZR noch ins Verkehrszentralregister eingetragen.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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