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Lars Christian Nerbel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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In den vergangenen Tagen fanden viele Eigentümer von selbst- oder vermietetem Hauseigentum unliebsame Post von der Kriminalpolizei Koblenz. Darin werden die Angeschriebenen in einem unverständlich formulierten Schreiben zu Beschuldigten eines Strafverfahrens erklärt.
Der Tatvorwurf: Subventionsbetrug bzw. Beihilfe zum Subventionsbetrug - ein schwerer Vorwurf, ist diese Straftat doch gemäß § 264 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren Gefängnis sanktioniert.
Was ist der Hintergrund dieser drastischen Beschuldigungen?
Im Jahre 2007-2008 bot die Firma GESEB (Gesellschaft für Energieberatung) aus Remagen die Erstellung von Energieausweisen gegenüber Eigenheimbesitzern zum Preis von 25 € bzw. 50 € an.
Scheinbar ein günstiger Preis für eine alltägliche Leistung, doch die Staatsanwaltschaft Koblenz sieht in diesem Geschäftsmodell einen Subventionsbetrug der GESEB zu Lasten des Bundes.
Die Eigenheimbesitzer, die solche Energieausweise bei der GESEB beauftragten, sollen sich im Zuge der Auftragserteilung selbst eines Subventionsbetruges schuldig gemacht haben bzw. Beihilfe hierzu geleistet haben. Was aber kann der betroffene Eigenheimbesitzer tun? Wir raten dringend davon ab ohne Rücksprache mit einem qualifizierten Rechtsanwalt Erklärungen welcher Art auch immer gegenüber der Staatsanwaltschaft Koblenz oder der Kripo Koblenz abzugeben. Wenden Sie sich statt dessen unbedingt an einen fachlich versierten Anwalt Ihres Vertrauens und stimmen Sie mit diesem das weitere Vorgehen ab, um böse Überraschungen zu verhindern.
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.