Verkehrskontrollen gehören zum Alltag im Straßenverkehr. Viele Autofahrer sind sich jedoch nicht im Klaren darüber, welche Pflichten sie dabei haben – und was sie ablehnen dürfen. In diesem Rechtstipp klären wir, worauf Verkehrsteilnehmer vorbereitet sein sollten, welche Dokumente sie mitführen müssen und welche Rechte ihnen zustehen.
Wozu ist man als Verkehrsteilnehmer bei einer Polizeikontrolle verpflichtet?
Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle ist der Verkehrsteilnehmer verpflichtet, bestimmte Dokumente vorzulegen. Dazu gehören insbesondere:
- der gültige Führerschein,
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein).
Darüber hinaus darf die Polizei den technischen Zustand des Fahrzeugs kontrollieren, etwa:
- die Profiltiefe der Reifen,
- die gültige Hauptuntersuchung (HU),
- sowie das Vorhandensein von Verbandskasten, Warnweste und Warndreieck.
Was passiert, wenn man sich weigert anzuhalten?
Wer sich einer Polizeikontrolle entzieht oder nicht anhält, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
Die Verweigerung stellt damit eine Ordnungswidrigkeit dar, die zu einem entsprechenden Bußgeldbescheid führen kann.
Muss man an einem Fahrtüchtigkeitstest teilnehmen?
Nein. Die Teilnahme an einem Fahrtüchtigkeitstest ist freiwillig. Die Polizei ist verpflichtet, die getestete Person darauf hinzuweisen, dass die Maßnahme nicht verpflichtend ist.
Derartige Tests (z. B. Koordinationsübungen oder Reaktionstests) können von speziell geschulten Beamten durchgeführt werden, sind jedoch nicht bindend. Eine Verweigerung darf nicht negativ gewertet werden.
Muss man gesundheitliche Informationen angeben?
Auch hier gilt: Keine Pflicht zur Auskunft. Verkehrsteilnehmer müssen nicht auf gesundheitliche Einschränkungen oder frühere Erkrankungen hinweisen.
Wird freiwillig eine solche Information gegeben (z. B. über neurologische, psychische oder kardiovaskuläre Erkrankungen), kann dies an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet werden. Diese kann daraufhin eine Begutachtung oder Überprüfung der Fahreignung veranlassen – im schlimmsten Fall sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Was sind „standardisierte Fahrtüchtigkeitstests“?
Dabei handelt es sich um strukturierte Tests, die von speziell fortgebildeten Polizeibeamten durchgeführt werden. Diese Tests ähneln in ihrer Zielsetzung einer ärztlichen Prüfung der Fahrtauglichkeit, dienen jedoch der präventiven Kontrolle im Straßenverkehr.
Sie sollen dazu beitragen, die Anzahl schwerer Unfälle zu verringern, sind jedoch – wie bereits erwähnt – nicht verpflichtend.
Was sollten Verkehrsteilnehmer generell beachten?
Verkehrsteilnehmer sind gut beraten, bei Verkehrskontrollen kooperativ zu sein. Dazu gehört insbesondere:
- das Mitführen und Vorzeigen der erforderlichen Dokumente (Führerschein, Zulassungsbescheinigung),
- ein verkehrssicherer Zustand des Fahrzeugs (HU, Reifen, Pflichtausstattung).
Bei Fragen zur Fahrtüchtigkeit oder gesundheitlichen Eignung sollte man jedoch zurückhaltend sein und sich der Freiwilligkeit etwaiger Tests bewusst sein. Eine unbedachte Aussage kann im schlimmsten Fall zu einem Führerscheinentzug führen.
Fazit
Verkehrskontrollen sind zulässig und rechtlich geregelt. Wer seine Pflichten kennt und Rechte wahrt, vermeidet unnötige Sanktionen. Besonders beim Thema Fahrtüchtigkeit und Gesundheitsfragen ist Vorsicht im Umgang mit persönlichen Informationen geboten.
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.