A. Einführung
Ab dem 1. Januar 2026 tritt das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) in Kraft und bringt weitreichende Änderungen für den gesamten Kryptomarkt. Ziel des Gesetzes ist die Erhöhung der Steuertransparenz im Bereich der digitalen Vermögenswerte. Es setzt hierbei die Vorgaben der EU-Richtlinie DAC8 in nationales Recht um und folgt damit einem europaweiten Trend zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche im Kontext von Kryptowährungen.
B. Neue Pflichten für Kryptodienstleister
I. Melde- und Sorgfaltspflichten
1. Kryptodienstleister, einschließlich Handelsplattformen, Wallet-Anbietern und sogar bestimmten DeFi-Projekten, sind ab dem 1.1.2026 verpflichtet, umfangreiche Melde- und Sorgfaltspflichten zu erfüllen.
2. Zu den zu meldenden Informationen gehören insbesondere:
a) Kryptobestände der Nutzer,
b) sämtliche Käufe und Verkäufe,
c) Wallet-Übertragungen,
d) Tauschgeschäfte zwischen verschiedenen Kryptowerten,
e) personenbezogene Daten der Nutzer (z.B. Name, Anschrift, Steuer-ID, Geburtsdatum).
3. Erfordernis qualifizierter Selbstauskünfte: Die Nutzer müssen gegenüber der Plattform genaue Informationen zu ihrer Person und ihren steuerlichen Verhältnissen bereitstellen. Die Plattformen sind verpflichtet, diese Selbstauskünfte zu erfassen, zu überprüfen und an die Steuerbehörden weiterzuleiten.
II. Internationale Zusammenarbeit der Steuerbehörden
1. Im Rahmen des internationalen Informationsaustauschs gemäß DAC8 werden die erhobenen Daten an die Steuerbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten sowie Drittstaaten übermittelt.
2. Hintergrund dieser Verpflichtung ist die Sicherstellung einer lückenlosen Verfolgung von steuerlich relevanten Vorgängen im Zusammenhang mit Kryptowerten über Landesgrenzen hinweg.
C. Steuer- und steuerstrafrechtliche Risiken für Anleger
I. Steuerrechtliche Risiken
1. Anleger sind verpflichtet, sämtliche steuerlich relevanten Vorgänge rund um Kryptowährungen ordnungsgemäß gegenüber den Finanzbehörden anzugeben.
2. Die umfassenden Meldepflichten der Plattformen führen dazu, dass Verstöße gegen die Erklärungspflichten oder das Verschweigen von Krypto-Erträgen unmittelbar erkannt werden können.
II. Steuerstrafrechtliche Konsequenzen
1. Die Nichtangabe oder das bewusste Verschweigen von Einnahmen aus Kryptogeschäften kann den Tatbestand der Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO erfüllen.
2. Die durch das KStTG ermöglichte Datenweitergabe gibt den Steuerbehörden substanzielle Anhaltspunkte zur Einleitung von Steuerprüfungen und Steuerstrafverfahren.
3. Das Risiko von Durchsuchungen und strafrechtlichen Ermittlungen steigt erheblich.
D. Beratungsbedarf und Handlungsempfehlung
Angesichts der erheblichen gesetzlichen Neuerungen im Bereich der Kryptowertbesteuerung und der damit verbundenen strafrechtlichen Risiken ist eine frühzeitige steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Beratung dringend zu empfehlen. Unklarheiten bezüglich der eigenen Steuerpflichten im Zusammenhang mit Kryptowerten oder Unsicherheiten hinsichtlich der korrekten Erklärung steuerrelevanter Vorgänge sollten rechtzeitig geklärt werden, um die Gefahr von Steuerstrafverfahren und entsprechenden Sanktionen zu minimieren.
Haben Sie im Zusammenhang mit der neuen Krypto-Rechtslage Fragen oder sind bei Ihnen Unsicherheiten bezüglich Ihrer steuerlichen Pflichten entstanden? Besteht Beratungsbedarf hinsichtlich steuerlicher oder steuerstrafrechtlicher Risiken im Zusammenhang mit Ihren Kryptoinvestments?
Wir stehen Ihnen als spezialisierte Anwälte für Steuerrecht und Steuerstrafrecht gern für eine individuelle Beratung zur Verfügung.
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.