Hinweisgeber
Korruptionsbekämpfung durch Whistleblower

Korruptionsbekämpfung durch Whistleblower - Ombudsleute für Unternehmen und Verwaltung


Sowohl in der öffentlichen Verwaltung als auch bei Banken, Versicherungen und Unternehmen führt Korruption zu erheblichen materiellen und immateriellen Schäden. Zum einen beschädigt Korruption, bereits im Verdachtsstadium, das Vertrauen auf ein korrektes Handeln und damit die Verlässlichkeit des Unternehmens allgemein und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Rechtstaatlichkeit und Funktionsfähigkeit der Verwaltung und des Staates.

Korruption beeinträchtigt die zukünftigen und gegenwärtigen Auftragsvergaben, das Bild der Verwaltung oder des Unternehmens in der Öffentlichkeit, die Wort-Bild Marke, alle Marketing- und Geschäftsstrukturen, letztlich das Gesamtbild der Wahrnehmung von außen.

Eine Ursache für den geringen Aufdeckungsgrad bei Korruptionsdelikten liegt in der besonderen, auf Konspiration angelegten Begehungsweise und auch daran, dass es kein Opfer in der klassischen, greifbaren Form gibt. Um korruptes Verhalten möglichst frühzeitig aufzudecken, ist die öffentliche Verwaltung und auch die Unternehmen auf die Mitwirkung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Bürgerinnen und Bürger, Lieferanten und sonstige Dritte angewiesen. Da Hinweisgeber jedoch häufig mögliche Nachteile für ihre Person bei Weitergabe ihres Wissens fürchten, bietet sich die Einrichtung einer Ombudsperson an.

Das Ziel, Korruption schon frühzeitig zu erkennen und im Interesse des Unternehmens zu bekämpfen, wird durch das Einführen einer Ombusperson in vielerlei Hinsicht erreicht.

Die Ombudsleute der Anwaltskanzlei

  • richten eine Zugangsstelle für Hinweisgeber ein und halten diese nachhaltig vor
  • erhalten Informationen vom Hinweisgeber zum Verdacht auf korrupte Handlungen
  • eröffnen die Möglichkeit schriftlicher, persönlicher, elektronischer und telefonischer Kommunikation
  • führen vertrauliche Gespräche mit dem Hinweisgeber
  • kommen der eventuellen Bitte von Hinweisgebern nach Anonymität nach
  • erstatten Strafanzeigen und Meldungen entsprechend dem Auftrag
  • führen im weiteren Verlauf des Vorgangs den Dialog mit dem Hinweisgeber.

Es besteht die Möglichkeit eine/mehrere Ombudsperson/en zu beauftragen, die vertrauliche Hinweise auf korruptionsverdächtige Sachverhalte mit Bezug auf das Unternehmen / die Behörde annimmt und bearbeitet. Die beauftragte Ombudsperson ist dann kraft Amtes (Rechtsanwalt) und zusätzlich durch vertragliche Regelung zur Verschwiegenheit verpflichtet, so dass zwar der geschilderte Sachverhalt weitergeleitet wird, aber nicht – wegen befürchteter Nachteile – die Identität des Meldenden.

Ansprechpartner

 

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