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Rechtsanwalt Jonathan Stasche, Rechtsberater in Koblenz
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Dienstag, 15.04.2025

Vorweggenommene Erbfolge

Vermögen zu Lebzeiten übertragen



von
Jonathan Stasche
Rechtsanwalt

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In unserem neuen Rechtstipp-Video erklärt Rechtsanwalt Jonathan Stasche, Experte für Erbrecht bei caspers mock, was unter der vorweggenommenen Erbfolge zu verstehen ist, welche Vorteile sie bietet und welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.

Was bedeutet vorweggenommene Erbfolge?

Die vorweggenommene Erbfolge bezeichnet die lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten durch einen künftigen Erblasser an potenzielle Erben. Meist erfolgt dies in Form einer Schenkung der Eltern an ihre Kinder.

Welche Vorteile bietet die vorweggenommene Erbfolge?

Ein wesentlicher Vorteil liegt in der Reduzierung oder sogar Vermeidung der Erbschaftsteuer. Durch frühzeitige Übertragungen lassen sich steuerliche Freibeträge optimal nutzen, was die spätere steuerliche Belastung erheblich senken kann. Zudem können Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie vermieden werden, da durch eine klare Regelung bereits zu Lebzeiten festgelegt wird, wem welche Vermögenswerte zufließen. Ein weiterer Vorteil ist die Reduzierung möglicher Pflichtteilsansprüche, da sich der Nachlass durch die frühzeitige Übertragung entsprechend verringert.

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?

Die vorweggenommene Erbfolge wird in der Regel durch einen Schenkungsvertrag in Form eines Übergabe- oder Übertragungsvertrages geregelt. Dabei können verschiedene Bedingungen oder Gegenleistungen vereinbart werden. Häufig behalten sich die Schenker ein Wohnrecht oder Nießbrauchrecht vor, um weiterhin in der Immobilie leben zu können, ohne wirtschaftliche Nachteile zu haben. Alternativ kann der Beschenkte sich zur Zahlung eines einmaligen oder laufenden Geldbetrags verpflichten. Um den Schenker zusätzlich abzusichern, können Rückforderungsrechte in den Vertrag aufgenommen werden. Diese ermöglichen es, das Geschenk zurückzufordern, falls der Beschenkte in finanzielle Schwierigkeiten gerät oder den Schenkungsgegenstand ohne Zustimmung weiterveräußert.

Worauf sollte man im Vorfeld achten?

Vor einer solchen Übertragung ist es essenziell, genau zu überlegen, welche Vermögenswerte an wen übertragen werden sollen. Dabei sollte die finanzielle Absicherung des Schenkers stets im Vordergrund stehen, um sich nicht selbst wirtschaftlich zu benachteiligen.

Unsere Fachanwälte für Erbrecht beraten Sie gerne, ob eine vorweggenommene Erbfolge für Sie infrage kommt und welche vertraglichen Einzelheiten im Detail geregelt werden sollten.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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