Rechtsanwalt Dr. jur. Ingo E. Fromm, Rechtsberater in Koblenz
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Donnerstag, 09.08.2018

Der Zeuge vor dem Strafgericht



von
Dr. jur. Ingo E. Fromm
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rufen Sie mich an: 0261 - 404 99 25
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Zeugen müssen vor Gericht aussagen, wenn nicht eine der wenigen Ausnahmen einschlägig ist.

Immerhin müssen die Zeugen nicht mehr schwören.

Wenn der Zeuge den Termin nicht wahrnehmen kann, muss er in der Regel seine Verhinderung belegen

Der Zeuge kann sich von einem Rechtsanwalt beraten und begleiten lassen.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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