Dienstag, 01.01.2008
Die Reform des Unterhaltsrechts zum 01.01.2008
von
Ralf GeorgRechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
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Die Themen im Überblick:
- Unterhaltsrechtsreform
- Inkrafttreten: 01.01.2008
- Gründe und Ziele der Reform
- Verantwortlichkeit des geschiedenen Ehegatten
- Unterhalt in den ersten drei Jahren nach Geburt eines Kindes
- Zeitpunkt der Trennung und Scheidung ist irrelevant
- Änderungsmöglichkeiten für Alturkunden, Unterhaltsvergleiche und Urteile für die Zukunft
- Wege zur Änderung
- Tipp: Billigkeitsgesichtspunkte einwenden
- Möglichkeiten der Einigung
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.