Donnerstag, 16.07.2026
Abmahnung im Arbeitsrecht: Was sie bedeutet und wie Sie richtig reagieren
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Anna-Lena RauRechtsanwältin
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Eine Abmahnung sorgt bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Verunsicherung. Dabei ist sie zunächst vor allem eines: eine Warnung. Der Arbeitgeber bringt damit zum Ausdruck, dass er ein bestimmtes Verhalten als Vertragsverstoß bewertet und im Wiederholungsfall Konsequenzen drohen – im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung.
Rechtlich erfüllt die Abmahnung drei Funktionen: Sie rügt ein konkretes Fehlverhalten, warnt vor weiteren Maßnahmen und dient der Dokumentation. Wichtig ist dabei das sogenannte Bestimmtheitsgebot: Der erhobene Vorwurf muss konkret und nachvollziehbar formuliert sein – pauschale Vorwürfe reichen nicht aus.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass vor einer Kündigung immer drei Abmahnungen erforderlich sind. Das stimmt nicht – entscheidend sind stets die Umstände des Einzelfalls. Häufig kann bereits eine einschlägige Abmahnung ausreichen, um eine spätere verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen. Bei besonders schweren Pflichtverstößen kann eine Abmahnung sogar vollständig entbehrlich sein. Auch andere Mythen halten sich hartnäckig: Eine Abmahnung muss nicht zwingend schriftlich erfolgen, und sie verschwindet auch nicht automatisch nach einer bestimmten Zeit aus der Personalakte. Ebenso gibt es keine feste Frist, innerhalb derer sie ausgesprochen werden muss – ihre Wirkung kann jedoch mit zunehmendem Zeitablauf an Bedeutung verlieren.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, gilt: Ruhe bewahren und prüfen, ob der Vorwurf konkret formuliert und inhaltlich zutreffend ist. Je nach Situation kann es sinnvoll sein, eine Gegendarstellung zur Personalakte zu reichen oder rechtlich gegen die Abmahnung vorzugehen. In jedem Fall sollten keine vorschnellen Entscheidungen getroffen werden – entscheidend ist ein überlegtes Vorgehen.
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.