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In dieser Woche bestätigte die wohl bekannteste Strafrechtsprofessorin Deutschlands, Prof. Dr. Ingeborg Puppe, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, dass die Staatsanwaltschaft im Fall der Flutkatastrophe Rheinland-Pfalz mit 135 Toten verpflichtet ist, Anklage zu erheben. Dies ist das Ergebnis einer Pressekonferenz in unseren Räumlichkeiten in Koblenz in dieser Woche.
Frau Prof. Dr. Ingeborg Puppe stellte heraus, dass nach der Rechtsprechung kein Beschuldigter sich darauf berufen kann, dass ein anderer möglicherweise einen anderen Fehler begangen hätte.
Zahlreiche Journalisten aus ganz Deutschland, nebst Fersehteams von SAT 1, SWR und TV Mittelrhein, Hinterbliebene der Flutkatastrophe 2021 und Politiker wohnten der Veranstaltung in unseren neuen Eventräumlichkeiten in Koblenz bei. Anwesend war zum Beispiel auch der pflegepolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und ständiges stellvertretendes Mitglied im Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ Michael Wäschenbach.
Der aus der Fernsehsendung Planet Wissen bekannte und international hoch renommierte Hydrologe Prof. Dr.-Ing. Erwin Zehe, Karlsruher Institut für Technologie, bestätigte anhand einer eindrucksvollen Präsentation, dass die Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft fachlich nicht vertretbar ist.
Die von der Kanzlei Dr. Caspers Mock & Partner veranstalte Pressekonferenz erweckte bundesweites Interesse von Journalisten und Bundespolitikern.
Rechtsanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Christian Hecken, LL.M., LL.M., ist der Auffassung, dass die derzeitige Behandlung der Flutkatastrophe durch die zuständigen Institutionen in Rheinland-Pfalz den sich aus dem Grundgesetz ergebenden Anspruch der Hinterbliebenen auf effektive und zeitnahe Strafverfolgung gemäß Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz verletzt und fordert insbesondere auch den Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer zum sofortigen Handeln auf.
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.