Rechtsanwalt Dr. jur. Ingo E. Fromm, Rechtsberater in Koblenz
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Freitag, 30.08.2019

Rechtstipps für Motorradfahrer im Straßenverkehr



von
Dr. jur. Ingo E. Fromm
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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1.      Was muss der Motorradfahrer bei der Verfolgung von Geschwindigkeitsüberschreitungen beachten?


Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass Motorradfahrer relativ sicher vor OWi-Anzeigen seien, da ein Kennzeichen vorne am Motorrad bekanntermaßen fehle. Auch ohne Anhaltekontrollen der Polizei kann jedoch insbesondere das Messsystem „Eso ES 3.0“ den Motorradfahrer inzwischen unproblematisch überführen, indem das Gerät von vorn oder der Seite und von hinten gleichzeitig blitzt. Bei zu schnellen Motorrädern können daher sowohl Fahrergesicht als auch Kennzeichen aufgenommen werden. „Eso“ war der erste Anbieter, der Digitaltechnik für beide Richtungen auf den Markt gebracht hat. Ebenso kann es zu Messungen durch ein nachfahrendes Polizeifahrzeug kommen (Messung Provida).

2.      Was droht, wenn der Motorradfahrer nicht ermittelt werden kann?


Eine andere Frage ist natürlich, ob der Fahrer identifiziert werden kann, was zusätzlich durch einen getragenen Helm und ggf.– bei Sonne heruntergelassenen – Innensonnenblenden erschwert wird. Allerdings droht dem Halter bei Einstellung des Bußgeldverfahrens die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage gem. § 31a StVZO.

Im schlimmsten Fall droht sogar ein Durchsuchungsbeschluss, so kann etwa die Polizei in der Wohnung des Halters des Motorrads nach der Lederkombi suchen und prüfen, wem sie zuzuordnen ist.

3.      Wie verhält sich der Motorradfahrer im Stau auf Autobahnen richtig?


Bei einigen Motorradfahrer ist bei Staus auf der Autobahn die Verlockung groß, sich zwischen den Autos durchschlängeln, um dem Stau schneller zu entgehen.

Motorradfahrer in Deutschland riskieren aber beim Überholen in der Rettungsgasse eine Geldbuße und ein Punkt im FAER, da das Befahren zwischen zwei Fahrspuren eine Ordnungswidrigkeit darstellt, es darf nämlich nicht rechts überholt werden, § 5 I StVO, da er die links stehenden Autos rechts überholt.

In Deutschland bliebe allein die legale Möglichkeit, äußerst links neben der Mittelleitplanke auf der Autobahn an stehenden Autos vorbeizufahren, allerdings scheitert dies meist daran, dass der Sicherheitsabstand von mind. einem Meter nicht einzuhalten ist. Auch die Standspur ist nicht der richtige Weg zum Vorankommen im Stau, dies ist ebenso bußgeldbewehrt.

4.      Wo darf innerorts geparkt werden?


Grundsätzlich dort, wo es auch für Pkw-Fahrer erlaubt ist. Es gibt keinen Sonderstatus für Motorräder. Insbesondere darf nicht auf Gehwegen geparkt werden, obwohl dies vielerorts toleriert wird, verlassen kann man sich darauf jedoch nicht.

Bei kostenpflichtigen Parkplätzen muss auch ein Motorradfahrer einen Parkschein bezahlen und an der Maschine anbringen, z.B. mit Klebeband am Scheinwerfer.

Auch eine Parkscheibe muss ggf. am Motorrad befestigt werden.

 

Das Video wurde erstmals ausgestrahlt auf TV Mittelrhein und Westerwald-TV

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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