Rechtsanwalt Christian Hecken, LL.M., LL.M., Rechtsberater in Bonn
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Mittwoch, 07.04.2021

Ist die Nutzung von Handys am Steuer wirklich bußgeldbewehrt?



von
Christian Hecken, LL.M., LL.M.
Rechtsanwalt

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Jahrelang war es unumstritten, dass die aktive Nutzung eines Handys am Steuer ein Bußgeld auslöst. Inzwischen ist dies aber erheblich umstritten, denn die Ermächtigungsgrundlage ist von der entsprechenden Norm nicht ausreichend widergegeben worden.

Während das Justizministerium des Landes Baden-Württemberg wohl davon ausgeht, dass die Nutzung des Handys derzeit am Steuer sogar erlaubt ist, sprechen sich Bundesjustizministerium und ADAC gegen die Nichtigkeit des Verbots aus.

Im Video und in seiner wissenschaftlichen Veröffentlichung (Ist die Handy-Nutzung am Steuer derzeit verboten? Zur Diskussion um die Nichtigkeit von § 23 Absatz 1a StVO in: Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht, Februar 2021, 84ff.) verdeutlicht Herr Rechtsanwalt Christian Hecken, LL.M., LL.M., warum es sehr ratsam ist, gegen jeden Bußgeldbescheid wegen des Vorwurfs der verbotenen Nutzung eines Handys im Straßenverkehr vorzugehen. Jeder betroffene Verkehrsteilnehmer sollte sich den Vorteil einer günstigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erhalten. 

Herr Rechtsanwalt Christian Hecken, LL.M., LL.M. berät an unseren Standorten in Koblenz, Bonn und Köln sowie in Düsseldorf.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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