Montag, 22.12.2025
Geldstrafe im Strafrecht – Berechnung und Bedeutung
von
Christian Hecken, LL.M., LL.M.Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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Die Geldstrafe ist die am häufigsten verhängte Sanktion im deutschen Strafrecht. Rund 80 % aller Verurteilungen enden mit einer Geldstrafe. Sie soll Täter finanziell treffen und zugleich eine erzieherische Wirkung entfalten. Grundlage der Berechnung sind zwei Faktoren: die Tagessatzanzahl und die Tagessatzhöhe. Beide Werte werden miteinander multipliziert und ergeben die Gesamthöhe der Geldstrafe.
Die Tagessatzanzahl spiegelt den Schweregrad der Straftat wider. Je schwerer die Tat, desto höher die Anzahl der Tagessätze. Die Tagessatzhöhe hingegen richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. Dabei wird ermittelt, wie viel die betroffene Person im Durchschnitt pro Tag netto verdient. Diese Summe bildet den Tagessatz, wobei das Gesetz Grenzen setzt – mindestens 1 € und höchstens 30.000 € pro Tagessatz.
Insgesamt kann eine Geldstrafe zwischen 5 und 360 Tagessätzen liegen. Rechnerisch ergibt sich damit ein maximales Strafmaß von 10,8 Millionen €, das bei sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen erreichbar wäre. In der Praxis bleibt die tatsächliche Höhe aber deutlich darunter. Die Ermittlungsbehörden können die wirtschaftlichen Verhältnisse schätzen, wenn der Beschuldigte keine Angaben macht.
Besondere Bedeutung hat die sogenannte 90-Tagessatz-Grenze. Eine Geldstrafe bis einschließlich 90 Tagessätzen gilt nicht als Vorstrafe. Erst ab 91 Tagessätzen wird die Verurteilung ins Führungszeugnis eingetragen, was erhebliche Konsequenzen für Beruf und Ansehen haben kann.
Das Fazit: Die Geldstrafe ist ein flexibles Instrument des Strafrechts, das sowohl die Tat als auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Aufgrund ihrer komplexen Berechnungsgrundlagen ist bei Fragen zur Höhe oder zu den Folgen einer Geldstrafe anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen.
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.