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Donnerstag, 22.06.2023

Das Familienheim im Rahmen des Erbschafts- und Steuerrechts



von
Lucas Bell
Rechtsanwalt

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Im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht gibt es verschiedene Steuerbefreiungen, um die Steuerlast bei der Übertragung von Vermögen innerhalb der Familie zu reduzieren. Eine der wichtigsten Befreiungen ist die Befreiung des Familienheims. Diese Befreiung gilt sowohl für Schenkungen als auch für Vererbungen, wobei jedoch unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen sind.

Ein Familienheim ist ein Grundstück, auf dem der Erblasser oder Schenker selbst wohnt und das gleichzeitig den Mittelpunkt des familiären Lebens bildet. Das bedeutet, dass über das Leben verteilt, mehrere Familienheime bestehen können, aber gleichzeitig immer nur eins. Ferienwohnungen oder Zweitwohnungen sind nicht von der Befreiung umfasst. Welches der Wohnsitze als Familienheim gilt, richtet sich dabei nicht nach der melderechtlichen Situation, sondern nach den tatsächlichen Gegebenheiten. Wenn der Erblasser beispielsweise ein Mehrfamilienhaus besitzt, kommt nur die selbst bewohnte Wohnung für die Befreiung in Betracht und nicht die anderen Wohnungen.

Bei lebzeitigen Schenkungen eines Familienheims müssen keine besonderen Voraussetzungen erfüllt werden. Die Befreiung gilt für die Übertragung des vollständigen oder auch nur eines Teils des Eigentums, sowie für die Übernahme der Kosten für Erwerb, Herstellung oder Erhalt des Familienheims.

Bei Vererbungen von Familienheimen sind die Voraussetzungen für die Befreiung hingegen strenger. Der Erblasser muss das Familienheim selbst bis zum Zeitpunkt des Todes genutzt haben. Ausnahmen kommen nur in wenigen Fällen in Betracht, beispielsweise wenn der Erblasser zur eigenständigen Haushaltsführung nicht mehr imstande war. Der Erbe selbst muss das Familienheim mindestens zehn Jahre selbst bewohnen und unverzüglich nach dem Ableben des Erblassers in das Familienheim einziehen. Eine Überschreitung dieser Fristen ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.

Auch gibt es bestimmte Fristen, die der Erbe beachten muss, um die Befreiung zu erhalten. Wenn die Freibeträge überschritten werden, kommt es zu einer Besteuerung, die ohne die Befreiung des Familienheims zu einer erheblichen Steuerlast führen kann. Daher hat diese Befreiung in den letzten Jahren und Jahrzehnten aufgrund der Steigerung der Immobilienwerte an Bedeutung gewonnen.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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