Rechtsanwalt Markus Schmuck, Rechtsberater in Koblenz
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Montag, 14.10.2024

Kryptowährungen und das Finanzamt

Eine Sensibilisierung



von
Markus Schmuck
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

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Kryptowährungen, allen voran Bitcoin, sind in aller Munde. Man mag sich über die Natur oder grade nicht Natur als „Währung“ streiten. Kryptowährungen werden zumindest nach herrschender Meinung als Spekulationsobjekt gesehen. Folgerichtig lesen dann Strafverteidiger in den Akten wie folgt:

„(…) das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung (STRAFA-FA) B. hat auf Grund eines Sammelauskunftsersuchens vom 03.05.20xx an die Fa. xxx Deutschland AG Daten zu diversen Steuerpflichtigen aus dem gesamten Bundesgebiet für die Jahre 2015 – 20xx erhalten. Abgefragt wurden Daten (mit Bestandentwicklungen) zu allen Steuerpflichtigen, die in den Jahren 2015-20xx mit xxx auf der Handelsplattform „xxx.de“ gehandelt und in einem der drei Jahre in der Summe aller Bewegungen im Soll und Haben ein Volumen von 50.000€ überschritten haben. Hintergrund dieser Anfrage war, dass durch den An- und Verkauf von xxx innerhalb der Haltefrist von einem Jahr Spekulationsgewinne nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) erzielt werden können, die nach §§ 2 Abs.1 Nr. 7 i.V.m. 22 Nr.2 EStG als sonstige Einkünfte zu versteuern sind. Dem STRAFA-FA B. wurden Datensätze zu insgesamt 4.474 Steuerpflichtigen übermittelt (…)“

Nach einer einzigen Sammelauskunft wurden 4474 neue Ermittlungsverfahren eingeleitet. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nun nicht mehr möglich, nachdem die Tat bekannt wurde. Dies führt zu Steuerbescheiden für die hinterzogenen Steuern und strafrechtlichen Verurteilungen wegen Steuerhinterziehung. So verlockend die "Gewinne" mit Kryptowährungen auch scheinen mögen, es lohnt sich, frühzeitig die Steuerpflicht zu prüfen und gegebenenfalls eine Selbstanzeige in Betracht zu ziehen, um ein Strafverfahren zu vermeiden.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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