Rechtsanwalt Dr. jur. Ingo E. Fromm, Rechtsberater in Koblenz
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Montag, 26.10.2020

Fehler und Verwechslungen im Bußgeldbescheid



von
Dr. jur. Ingo E. Fromm
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Wird eine Person z.B. wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, geblitzt, so erhält er einen Bußgeldbescheid, wenn er im Anschluss von den Behörden als Fahrer ermittelt werden kann. Die Person, gegen die sich das Bußgeldverfahren richtet, muss im Bußgeldbescheid hinreichend konkret identifizierbar sein. Im Bußgeldbescheid kommt es regelmäßig zu Unklarheiten, Fehlern und Verwechselungen in der Person. Klassiker bei Namensverwechslungen kommen im Verhältnis Vater/Sohn vor. 

Zweifel über Identität der in Anspruch genommenen Person?

Allerdings macht nicht jeder Fehler bei den Personalien den Bußgeldbescheid unwirksam, insbesondere dann nicht, wenn sich die Identität des Betroffenen aus den vorhandenen übrigen (richtigen) Angaben zweifelsfrei ergibt. Zweifel über die Identität müssen ausgeschlossen sein. Die Mindestanforderungen sind eingehalten bei Nennung des Vor-, Familien- oder Geburtsnamens, des Orts oder Tags der Geburt, des Familienstands, des Berufs, des Wohnorts, der Wohnung oder der Staatsangehörigkeit.[1]

So soll der falsche Vor- oder Nachnamen nicht schaden,[2] auch die Angabe eines falschen Geburtsjahres muss nicht zu Zweifeln an der Identität des Betroffenen führen.[3] Ebenso wenig der falsch geschriebene Vor- oder Nachname (z. B.: Schmidt statt Schmitt) oder eine falsche Geschlechtsanrede.[4] Erst recht führen oft vorkommende offensichtliche Tippfehler nicht zur Unwirksamkeit. Haben dagegen sowohl Vater als auch Sohn den gleichen Vor- und Nachnamen und wird im Bußgeldbescheid kein Geburtsdatum genannt, so wäre der Bußgeldbescheid unwirksam, da nicht feststeht, gegen wen er sich richtet. Ebenso, wenn es zu kuriosen Vermischungen kommt: Wenn der Vater Alois Schmidt heißt und der Sohn Leon Schmidt, so wäre ein Bußgeldbescheid an Alois Leon Schmidt unwirksam. Dem Verfasser gelang es kürzlich, ein derartiges Verfahren vor dem zuständigen Amtsgericht zur Einstellung zu führen. Immer wieder ergehen auch Bußgeldbescheide gegen Personen, die es so gar nicht gibt: Heißt der Geschäftsführer der Spedition Meyer GmbH Rainer Müller, so ergehen Bußgeldbescheide irrtümlich an Rainer Meyer.

Oft vorkommende Fehler im Massengeschäft Bußgeldverfahren

Zu Namensverwechselungen kann es nahezu zu jedem Zeitpunkt des Bußgeldverfahrens kommen. Teilweise wird schon der Bußgeldbescheid irrtümlich an die falsche Person gerichtet, teilweise wird auch erst die falsche Person vom Gericht zum Termin geladen. Auch wurde in der Vergangenheit sogar irrtümlich schon eine falsche Person verurteilt, gegen die sich der Bußgeldbescheid gar nicht richtete. 

Verjährung der Ordnungswidrigkeit?

Sorgsam ist auch zu prüfen, ob die Ordnungswidrigkeit bereits verjährt ist. Bei Verkehrsverfehlungen ist dies schon nach drei Monaten der Fall. Wird zum Beispiel zunächst der Sohn Michael Müller verdächtigt, gefahren zu sein und wird er gem. § 33 I S. 1 Nr. 1 OWiG angehört, erhält sodann der Vater Paul einen Anhörungsbogen, und ergeht letztlich gegen den Sohn Michael ein Bußgeldbescheid, so wäre das Verfahren gegen Michael Müller verjährt, wenn zwischen Anhörung und Bußgeldbescheid mehr als drei Monate liegen. 

Es sollte auf jeden Fall die Hilfe eines spezialisierten Fachanwalts für Verkehrsrecht in Anspruch genommen werden.


Nachweise:
[1] Fromm, Verteidigung in Straßenverkehrs-OWi-Verfahren, 2. Aufl., 2014, 596 ff.
[2] Kurz, Karlsruher Kommentar zum OWiG, 5. Aufl. 2018, § 66 Rn 49
[3] OLG Oldenburg OLGSt. § 66 OWiG S. 3.
[4] BayObLG Beschl. v. 26.11.1976, DAR 1977, 209 [Rü] und vom 17.8.1978, DAR 1979, 243 [Rü.]; OLG Naumburg NStZ 2015, 527; Fromm, in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht
2. Aufl 2017, § 66 Rn 13.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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