Rechtsanwalt Dr. jur. Ingo E. Fromm, Rechtsberater in Koblenz
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Freitag, 06.03.2020

Über Beleidigungen im Fußballstadion, Strafbarkeit und Einordnung der Vorkommnisse

ein persönlicher Kommentar



von
Dr. jur. Ingo E. Fromm
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Am Wochenende kam es zu Aktionen sogenannter Fußballfans in vielen Fußballstadien, die sich gegen Hoffenheims Dietmar Hopp richteten. Der Mitbegründer des Unternehmens SAP fördert die TSG Hoffenheim finanziell. Auf Plakaten einiger Fans im Block der Bayern Fans beim Auswärtsspiel in Hoffenheim stand etwa "DH, Du Hurensohn!" Ferner wurde Plakate ausgebreitet mit Fadenkreuz mit dem Hopp-Konterfei. Das Spiel gegen den FC Bayern München stand kurz vor einem Spielabbruch. Münchens Vorstandsvorsitzender Rummenigge hat angekündigt, die Personen, die die Plakate enthüllten, mit Strafverfahren überziehen zu wollen. 

Beleidigungen gem. § 185 des Strafgesetzbuchs liegen vor, wenn eine Person in ihrer persönlichen Ehre verletzt wird. Derartige Delikte können durch den Strafrichter mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet werden. Die Einleitung eines Verfahrens setzt einen Strafantrag des Verletzten voraus. Die Antragsfrist beträgt drei Monate. 

Es bleibt abzuwarten, ob es tatsächlich gelingt, die Täter namentlich zu ermitteln. Dabei könnten die Videoaufzeichnungen im Stadion behilflich sein, viele der Ultras waren aber vermummt. Geldstrafen zu ca. 1.000 € gab es bereits im vorletzten Jahr für Anhänger des 1. FC Köln, die ebenfalls Dietmar Hopp vergleichbar beleidigten. Gesichtert ist nicht, dass die Fadenkreuze auf Plakaten als strafbar bewertet werden; Satire könnte unter die Kunstfreiheit fallen. Wer sich nun aber aufregt und von einem "Tiefpunkt" in der Bundesligageschichte spricht, der sei daran erinnert, dass Schmährufe, Spottgesänge, Beleidigungen und geschmacklose Plakate in den Stadien seit jeher tief verwurzelt sind. Abgesehen von der verbreiteten Gewaltproblematik, Vandalismus und Pyrotechnik. Anstand, Toleranz und die Fanblocks in Stadien passte noch nie zusammen. Sprechchöre mit üblen Beschimpfungen zwischen den gegenseitigen Fanlagern sind Gang und Gäbe. Sie gehören geradezu dazu. Das weiß jeder Stadiongänger. So traurig es ist. Kaum einmal ist dies nach dem Spiel von den Verantwortlichen thematisiert worden. Der Schiedsrichter wird beispielsweise regelmäßig als "schwarze Sau" tituliert, wenn der Referee  eine Entscheidung gegen das unterstützte Team fällt. Auch Beschimpfungen von einzelnen Spielern des gegnerischen Teams sind absolut üblich. Man denke an die aktiven Zeiten von Oliver Kahn, Torwart des FC Bayern München, zurück. Er musste jahrelang damit leben, dass er mit Affenlauten durch die gegnerischen Fans begrüßt wurde, sogar das Werfen von Bananen in seine Richtung auf den Platz war üblich. Beleidigende Sprechchöre kamen hinzu. Hat damals jemals ein Fußballmanager einen Spielabbruch verlangt? Niemals. Darüber gingen die Verantwortlichen hinweg. Mit der schnell geäußerten Behauptung, die Gesellschaft sei intoleranter geworden, sollte man daher vorsichtig sein. 

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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