Rechtsanwältin Jessica Zerger-Vetter, Rechtsberater in Koblenz
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Freitag, 18.07.2025

Influencer im Fokus der Steuerfahndung



von
Jessica Zerger-Vetter
Rechtsanwältin

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Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass die Steuerfahndung der Finanzverwaltung in NRW seit Januar 2025 mit Nachdruck sog. Influencer unter die Lupe nimmt. Allein in NRW soll ein Steuerschaden von 300 Millionen Euro durch Influencer entstanden sein. Aber natürlich ist auch in allen anderen Bundesländern deutschlandweit damit zu rechnen, dass aufgrund der Höhe der mutmaßlich hinterzogenen Steuern ab sofort ein stärkerer Fokus auf Influencern liegt.

Bereits am 10.08.2023 habe ich einen Beitrag zu der Besteuerung von Influencern veröffentlicht. Informieren Sie sich hier gerne über die Besteuerungsgrundlagen.

Influencer können teils mehrere Tausend Euro im Monat durch den Einsatz von Affiliate-Links und sonstige Werbung verdienen. Nicht selten handelt es sich dabei steuerlich deshalb um einen Gewerbebetrieb. Es sind daher neben der Einkommensteuer häufig auch Gewerbe- und Umsatzsteuer zu erklären bzw. anzumelden und an das Finanzamt abzuführen. Insbesondere durch die Umsatzsteuer entstehen schnell hohe Beträge, die aufgrund des großen Ausmaßes der Steuerverkürzung bei fehlender Anmeldung bzw. Erklärung zu einer Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall führen können. Steuerhinterziehungen in besonders schweren Fällen werden mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu 10 Jahren bestraft.

Sollte die Befürchtung bestehen, dass eventuell Steuern nicht vollständig erklärt wurden, ist schnelles Handeln gefragt. Unrichtige oder unvollständige Angaben können im Rahmen einer Selbstanzeige noch berichtigt werden und zu einer Straffreiheit, ab einer gewissen Höhe der verkürzten Steuern jedenfalls aber zu einem Absehen von Verfolgung führen. Wichtig ist dafür aber, dass eine Selbstanzeige in vollem Umfang zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre erfolgt. Die Abgabe einer solchen Selbstanzeige sollte in jedem Fall schriftlich durch einen darauf spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen, da hierbei viele Einzelheiten zu beachten sind und bereits ein kleiner Fehler zu einer Versagung der Straffreiheit führen kann.

Sprechen Sie unsere Fachanwälte für Steuerrecht gerne an.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.