Rechtsanwältin Jessica Vetter, Rechtsberater in Koblenz
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Freitag, 14.06.2024

Privatgrundstück an eigenes Unternehmen verpachten

Die Tücken von Wiesbadener Modell und Berliner Testament



von
Jessica Vetter
Rechtsanwältin

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In diesem Video stellt Jessica Vetter, Rechtsanwältin für Steuerrecht und Strafrecht bei der Kanzlei caspers mock in Koblenz, wichtige Aspekte der steuerlichen Optimierung für Unternehmer vor, insbesondere im Zusammenhang mit Grundstücken im Privatvermögen, die an das eigene Unternehmen verpachtet werden.

  • Steuerliche Optimierung und Betriebsaufspaltung: Unternehmer, die ein Grundstück im Privatvermögen halten und dieses ihrer Firma zur Nutzung überlassen möchten, riskieren ohne fachgerechte Beratung eine Betriebsaufspaltung, die zu erheblichen Steuern führen kann.
  • Folgen einer Betriebsaufspaltung: Eine Betriebsaufspaltung ist die Teilung eines Unternehmens in ein Besitzunternehmen, das die wesentliche Betriebsgrundlage, zum Beispiel ein Grundstück, hält, und ein Betriebsunternehmen, an welches die Nutzung überlassen wird.
  • Das Wiesbadener Modell als Lösung: Um eine Betriebsaufspaltung zu vermeiden, kann das Wiesbadener Modell angewendet werden, bei dem Ehepartner unterschiedliche beherrschende Anteile an der Betriebs- bzw. Besitzgesellschaft halten, sodass es gerade nicht zu einer personellen Verflechtung kommt, da keiner der Ehepartner beherrschenden Einfluss in dem jeweils anderen Unternehmen hat.
  • Berliner Testament und seine Folgen: Im Falle des Todes eines Ehepartners kann das Berliner Testament, bei dem sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen, zur ungewollten Entstehung einer Betriebsaufspaltung führen, da der überlebende Ehegatte nun die beherrschenden Anteile an beiden Unternehmen hält.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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