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Bei Verwendung von Vordrucken im Mietverhältnissen muss man beim Thema Schönheitsreparaturklauseln ganz besonders aufpassen, da diese einer strengen Inhaltskontrolle unterliegen. Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit eine Vielzahl derartiger Klauseln für unwirksam erklärt. Fachanwalt Sprengart erläutert an einem Beispielfall die Problematik und welche Auswege möglich sind.
Das Video wurde erstmals ausgestrahlt auf TV Mittelrhein und Westerwald-TV
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.