In der aktuellen Ausgabe Rechtstipps mit Rechtsanwalt Christian Cloos werden die rechtlichen Aspekte der privaten Fotonutzung im Internet beleuchtet. Dabei geht es insbesondere um Ausnahmen und Beschränkungen des Urheberrechts und des Kunsturhebergesetzes (KUG).
Einwilligung und Lizenzierung: Die sicherste Methode, um Fotos legal zu nutzen, ist die Einholung der Einwilligung des Fotografen und der abgebildeten Personen. Alternativ können Creative Commons Lizenzen genutzt werden, die verschiedene Bedingungen für die Verwendung von Fotos festlegen.
Urheberrechtliche Schranken: Das Urheberrecht erlaubt die Nutzung von Fotos als unwesentliches Beiwerk, wenn sie im Hintergrund erscheinen und nicht der Hauptfokus sind. Diese Regelung gilt jedoch selten für Fotos in sozialen Netzwerken, wo Bilder oft einzeln betrachtet werden können.
Bearbeitungen und freie Nutzung: Fotos dürfen im Grundsatz im privaten Bereich bearbeitet werden, solange sie nicht öffentlich wiedergegeben oder verbreitet werden. Um Fotos ohne Zustimmung zu nutzen, muss der ursprüngliche Inhalt so verändert sein, dass er nicht mehr erkennbar ist. User-Generated Content und Parodien stellen weitere komplexe Grenzfälle dar, die individuell bewertet werden müssen.
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.