Rechtsanwalt Lucas Bell, Rechtsberater in Koblenz
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Montag, 08.01.2024

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Was Sie steuerlich absetzen können



von
Lucas Bell
Rechtsanwalt

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Der Rechtstipp von caspers mock Anwalt Lucas Bell aus dem Fachbereich Steuerrecht erklärt, dass Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen oft bei der Steuererklärung übersehen werden, obwohl sie direkt abgezogen werden können.

  • Maximalbeträge von 20% gelten, beschränkt auf 4.000 € für haushaltsnahe Dienstleistungen, 1.200 € für Handwerkerleistungen und 510 € für haushaltsnahe Beschäftigungen.
  • Abgezogen werden können dabei nur Kosten für den Arbeitslohn, nicht Material- oder Fahrtkosten.
  • Haushaltsnahe Handwerkerleistungen betreffen die Bausubstanz, haushaltsnahe Dienstleistungen die Haushaltsführung.
  • Erforderlich sind grundsätzlich eine Rechnung, Arbeitslohn-Ausweis und bargeldlose Bezahlung, über die ein Beleg vorgelegt werden kann.
    Der Abzug ist nicht nur für Hauseigentümer, sondern auch für Mieter möglich. Hier stellt die Nebenkostenrechnung die Basis dar.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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