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Rechtsanwalt Karl Heuser, Rechtsberater in Koblenz
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Dienstag, 11.02.2025

Die Rüge im Vergaberecht 1

Wie Unternehmen sich gegen Vergaberechtsverstöße wehren können



von
Karl Heuser
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Vergaberecht

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In unserem aktuellen Rechtstipp-Video erklärt Fachanwalt Karl Heuser, Experte für Vergabe- sowie Bau- und Architektenrecht, wie Sie sich als Unternehmen gegen die Bevorzugung eines Konkurrenzunternehmens oder den Ausschluss Ihres Angebots aus einem Vergabeverfahren zur Wehr setzen können.

Wie wehrt man sich gegen den Ausschluss im Vergabeverfahren?

Das wichtigste Mittel ist die Rüge von Vergaberechtsverstößen. Mit einer Rüge können Unternehmen Beanstandungen oder Beschwerden geltend machen – kostenlos und ohne Rechtsanwalt. Eine Rüge sollte jedoch auch vor Angebotsabgabe erhoben werden, wenn Fehler in den Vergabeunterlagen oder der Bekanntmachung entdeckt werden.

Wie reicht man eine Rüge ein?

Die Rüge ist direkt beim Auftraggeber vorzubringen. Es gibt keine festen Formvorschriften, aber eine schriftliche Einreichung per E-Mail, Fax oder Einwurfeinschreiben wird empfohlen, um die Beweisbarkeit zu gewährleisten. Auch über die Vergabeplattform kann die Rüge sachlich und freundlich eingereicht werden. Wichtig ist, dass alle erkannten Verstöße klar dargelegt werden.

Warum ist die Rüge so wichtig?

Die Rüge ist ein zentrales Instrument, um Fehler im Vergabeverfahren zu beheben. Nach unserer Erfahrung gehen rund 70 % der Auftraggeber auf eine Rüge ein und korrigieren ihre Fehler. Dadurch kann Ihr Angebot erneut in die Wertung aufgenommen oder das gesamte Verfahren neu gestartet werden.

Welche Fristen gelten?

Rügen müssen innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes eingereicht werden. Werden Verstöße bereits in den Vergabeunterlagen erkannt, muss die Rüge spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist erhoben werden.

Unser Tipp:

Das Vergaberecht erfordert schnelles und präzises Handeln. Eine gut vorbereitete Rüge kann entscheidend für den Erfolg sein. Lassen Sie sich von einem Experten beraten, um alle Chancen zu nutzen und mögliche Fehler zu vermeiden. Unsere Fachanwälte unterstützen Sie gerne dabei.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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