Rechtsanwalt Dr. jur. Ingo E. Fromm, Rechtsberater in Koblenz
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Freitag, 01.01.2010

Europabrücke: Geschwindigkeits-Messung unverwertbar



von
Dr. jur. Ingo E. Fromm
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Viele Fahrzeugführer, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Europabrücke auf der B 9 stadteinwärts überschritten, haben die stationäre Messanlage schon verflucht. Tatsächlich hat sich der Starenkasten in den letzten Jahren zu einer verlässlichen Einnahmequelle entwickelt. Wer hätte gedacht, dass es aus technischer Sicht Gründe für Beanstandungen dieser Messungen gibt? Dies deckte nun Rechtsanwalt Dr. Ingo Fromm aus der Kanzlei caspers mock in Koblenz auf. Er legte für seinen Mandanten Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein, der eine Messung von Mai 2009 betraf und beantragte vor dem Amtsgericht in Koblenz die Einholung eines Sachverständigengutachtens. Rechtsanwalt Dr. Ingo Fromm behauptete, es habe eine Fehlmessung vorgelegen, die zur Unverwertbarkeit der Geschwindigkeitsmessung führe. Dem Antrag des Anwalts kam das Amtsgericht nach. Der Sachverständige kam tatsächlich zu dem Ergebnis, dass die vom Gerätehersteller ROBOT Visual Systems verlangten Bedienungsanweisungen nicht eingehalten worden seien. Die für ein Geschwindigkeitsmessgerät dieses Typs vorgeschriebenen so genannten Test- bzw. Kalibrierungsfotos am Anfang des Films seien nicht angefertigt worden. Aus diesem Grunde könne „der Film aus technischer Sicht nicht ausgewertet werden“, so der Gutachter. Das Amtsgericht hat inzwischen das Bußgeldverfahren eingestellt. Der Verteidiger Dr. Fromm meint, dass es sich bei derartigen technischen Fehlern bei Geschwindigkeitsmessanlagen um keinen Einzelfall handelt und Bußgeldbescheide unbedingt einer Überprüfung bedürfen. Einsprüche gegen vergleichbare Bescheide können daher Aussicht auf Erfolg haben.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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