Rechtsanwalt Dr. jur. Ingo E. Fromm, Rechtsberater in Koblenz
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Samstag, 01.08.2009

Erhöhung der Geldbußen für Verkehrsordnungswidrigkeiten



von
Dr. jur. Ingo E. Fromm
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Der Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 21.05.2008 sieht ab Anfang 2009 drastische Erhöhungen der Geldbußen vor. Teilweise werden die Geldbußen sogar verdoppelt: So wird das Fahren unter Alkoholeinfluss künftig von 250,00 EUR auf eine Geldbuße von 500,00 EUR erhöht. Bei Wiederholungsverstößen soll die Geldbuße im Regelfall auf 1.000,00 EUR bzw. danach auf 1.500,00 EUR erhöht werden. Besonders gravierende Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 70 km/h werden mit nun 680,00 EUR statt zuvor 425,00 EUR geahndet. Auch im Bagatellbereich werden die Geldbußen nahezu verdoppelt: Das Telefonieren mit dem Handy soll ebenso wie moderate Geschwindigkeitsverstöße zwischen 21 und 25 km/h von 40,00 EUR auf 70,00 EUR erhöht werden. In Zeiten von Rekordspritpreisen, der geplanten Anhebung der Kraftfahrzeugsteuer sowie der Einführung weiterer Abgaben für Verkehrsteilnehmer (Umweltplakette) haben es Autofahrer nicht leicht.

Um keine Missverständnisse entstehen zu lassen: Die effektive Ahndung von besonders unfallträchtigen Sünden im Verkehr ist in jedem Fall zu befürworten. Zu fragen ist nur, ob der Gesetzgeber den Hebel richtig ansetzt und bloße Erhöhungen das richtige Verkehrskonzept sind. Flächendeckende Anhebungen von Bußgeldern, auch für Bagatellverstöße, erwecken den Eindruck, dass nur die Haushalte aufgebessert werden sollen. Für das Rechtsbewusstsein ist dies eher kontraproduktiv. Die vom Verkehrsministerium angeführten Gründe für die Verschärfungen halten einer kritischen Überprüfung jedenfalls nicht stand: Fest steht, dass die Unfallzahlen auch im letzten Jahr sanken, so dass Bußgelderhöhungen nicht zwingend notwendig erscheinen. Ob von höheren Geldbußen überhaupt eine abschreckende Wirkung ausgehen kann, ist zu bezweifeln. Die Erfahrung zeigt, dass nur eine kontinuierliche Polizeipräsenz sowie ein Entdeckungsrisiko zur Erhöhung der Verkehrsdisziplin führen können. Eine ausreichende Überwachung des Straßenverkehrs kann jedoch derzeit nicht gewährleistet werden. Statt diesbezüglich Initiative zu entfalten, beklagt das Verkehrsministerium nur beiläufig einen Personalmangel in Höhe von mindestens 2.000 (!) Polizisten auf den Autobahnen. Das Verkehrsministerium muss sich ferner ein gewisses widersprüchliches Verhalten entgegen halten lassen: So bleiben durch eigene Versäumnisse schwere Verkehrsdelikte in Mitgliedsstaaten der EU zurzeit ungeahndet: Die Bundesregierung befindet sich bei der Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JAI vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in Verzug, so dass das deutsche Gesetz hierzu voraussichtlich erst um über 18 Monate verspätet in Kraft treten kann. Würde es dem Gesetzgeber wirklich darum gehen, gerade schwere Verkehrsdelikte schärfer zu ahnden, so hätte er auch die Sanktionen für echte Verkehrsstraftaten erhöhen müssen. Unverständlicherweise bleibt das Verkehrsministerium beim Thema Führerschein-Check im Alter, das sich angesichts der demografischen Entwicklung noch weiter verschärfen wird, stur: Angesichts der statistisch erhöhten Unfallgefahr bei betagten Fahrerlaubnisinhabern muss dieses Thema enttabuisiert werden. In anderen EU-Ländern ist die Befristung des Führerscheins bereits selbstverständlich.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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