Rechtsanwalt Dr. jur. Christian Cloos, Rechtsberater in Koblenz
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Freitag, 05.07.2024

Private Fotonutzung im Internet 1

Urheberrecht und Kunsturhebergesetz



von
Dr. jur. Christian Cloos
Rechtsanwalt

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In der aktuellen Ausgabe der Rechtstipps behandelt unser Rechtsanwalt Dr. Christian Cloos die rechtlichen Aspekte der privaten Fotonutzung im Internet.
Dabei werden insbesondere das Urheberrecht und das Kunsturhebergesetz (KUG) beleuchtet.

  • Rechtliche Ebenen: Fotos sind urheberrechtlich geschützt, wenn sie von menschlicher Hand erstellt wurden. Das Recht am eigenen Bild schützt Personen, die auf Fotos erkennbar abgebildet sind, vor unautorisierter Nutzung.
  • Recht am eigenen Bild: Dieses Recht schützt Personen, die auf Fotos erkennbar abgebildet sind, vor unautorisierter Veröffentlichung ihrer Abbildungen.
  • Häufige Missverständnisse: Der Umstand, dass Fotos im Internet frei zugänglich sind, bedeutet nicht, dass sie ohne Erlaubnis genutzt werden dürfen. Dies führt oft zu rechtlichen Verstößen, da viele Nutzer sich dessen nicht bewusst sind.
  • Rechtliche Konsequenzen: Bei unzulässiger Nutzung drohen Abmahnungen, die zur Unterlassung und Schadensersatz verpflichten können. Ignorierte Abmahnungen können zu einstweiligen Verfügungen führen. Es wird empfohlen, anwaltlichen Rat einzuholen, um unüberlegte Handlungen zu vermeiden.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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