Rechtsanwalt Jonas Frobel, Rechtsberater in Koblenz
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Dienstag, 22.12.2020

Betriebsschließungsversicherungen in Corona-Zeiten



von
Jonas Frobel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

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Verständlicherweise herrscht derzeit nach wie vor trotz mancher Einzelfallentscheidungen große Verunsicherung bei vielen Inhabern von Betrieben über die wirtschaftlichen Konsequenzen in Zeiten der „Coronakrise“. Oftmals  besteht jedoch Versicherungsschutz –unbemerkt abgeschlossen in einem damals vermittelten großen Versicherungspaket-.

Welche Versicherung zahlt?

Grundsätzlich könnte  dafür die Betriebsunterbrechungsversicherung,  eine Praxisausfallversicherung oder eine gesonderte Betriebsschließungsversicherung (bei Gastronomen oftmals vorhanden) eintreten . In der Betriebsunterbrechungsversicherung muss aber mindestens eine zusätzliche Deckungserweiterung für behördliche Schließungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) vereinbart sein. Teilweise greifen auch Deckungserweiterung auf so genannte unbenannte Gefahren. Es kommt im Einzelfall darauf an, welchen Schutz man den konkreten Versicherungsbedingungen entnehmen kann.

Das versicherte Risiko ist regelmäßig der Schutz vor der Schließung eines Betriebs durch die zuständige Behörde zur Verhinderung der Verbreitung meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger beim Menschen

Das IfSG, auf das die entsprechenden Versicherungsbedingungen vielfach auch verweisen, listet das Coronavirus als Erreger nicht auf. Hierbei kommt es konkret auf die Ausgestaltung der Versicherungsbedingungen an, ob eine entsprechende fortschreibende Entwicklung nach dem Wortlaut der Bedingungen überhaupt möglich ist.

Die Versicherungsbedingungen sehen regelmäßig Versicherungsschutz erst bei Schließung vor. Ob man tatsächlich von einer Schließung des Betriebs oder Ihrer Betriebsstätte sprechen kann hängt entscheidend davon ab, wie der Betrieb konkret ausgestaltet ist. Hierbei verbietet sich jedwedes Pauschalurteil. Es kommt auf die Struktur und Organisation Ihres Unternehmens im Konkreten Einzelfall an.

Mit der Coronakrise wird nicht nur medizinisches, gesellschaftliches und wirtschaftliches Neuland betreten, sondern auch Rechtliches. Dies bietet die Möglichkeit durch eine zügige Rechtsverfolgung entsprechend günstige Maßstäbe für eine Regulierung zu Ihren Gunsten setzen zu können und lässt auch Spielraum für Verhandlungen mit Ihrem Versicherer. Es wäre zurzeit daher nicht ratsam, eine langwierige und zähe Regulierung des Versicherers abzuwarten, bevor Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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