Freitag, 23.01.2026
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Neues für Meeresfreizeitangler – EU-Verordnung
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Markus SchmuckLawyer
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Seit dem 10. Januar 2026 muss Deutschland nach Unionsrecht sicherstellen, dass Personen, die Freizeitfischerei im Meer ausüben, registriert werden und bestimmte Fänge über ein elektronisches System aufzeichnen und melden. Das ergibt sich aus einer im Jahr 2023 vorgenommenen Änderung der EU-Fischerei-Kontrollverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1224/2009, geändert durch Verordnung (EU) 2023/2842).
Welches elektronische System ist für die Registrierung, Aufzeichnung und Meldung von Fängen vorgesehen?
Das elektronische System zur Registrierung und zur Aufzeichnung und Meldung von Fängen ist die von der Europäischen Kommission entwickelte Smartphone-App „RecFishing". Dabei steht „RecFishing" für „Recreational Fishing", den englischen Begriff für Freizeitfischerei.
Das Wichtigste vorab: Die Meldung von Fängen und die Registrierung als Meeresangler funktioniert in Deutschland frühestens ab dem 05.02 — vorher wird die dafür nötige App in Deutschland nicht verfügbar sein. Bis zu diesem Datum gilt laut Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat folgendes: „Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten zu verstehen gegeben, dass die Nichtnutzung der RecFishing-App vor deren tatsächlicher Bereitstellung keine negativen Konsequenzen für die Freizeitfischenden haben sollte." Es muss sich also mindestens bis zum 05.02. kein Meeresangler in Schleswig-Holstein registrieren oder Fänge melden.
Ab 05.02 meldepflichtig sind dann vorerst:
- Nordsee: Wolfsbarsch, Aal
- Ostsee: Dorsch/Kabeljau, Aal, Lachs
Auch zurückgesetzte Fische (Rückwürfe) müssen gemeldet werden. Sobald die App verfügbar ist, gilt: Registrieren, Fänge derselben Art am Angeltag eintragen und melden.
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