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Montag, 20.02.2023

Blitzer-Warn-App vom Beifahrer genutzt: Bußgeld für den Fahrer?



von
Dr. jur. Dirk Lindloff
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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In Deutschland gibt es zahlreiche Verkehrsregeln, die dazu beitragen sollen, die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Diese Regeln reichen von Geschwindigkeitsbegrenzungen über das Verbot von Alkohol am Steuer bis hin zur Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt. Letzteres ist insbesondere in den letzten Jahren zu einem wichtigen Thema geworden, da immer mehr Menschen ihre Smartphones während der Fahrt nutzen. Die Verwendung von Apps, die vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen warnen, ist dabei besonders problematisch, da sie dazu beitragen, dass die Verkehrsregeln umgangen werden können.

Eine solche App, die vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen warnt, ist zum Beispiel die beliebte Anwendung "Blitzer.de". Diese App informiert den Fahrer darüber, wo sich mobile und stationäre Blitzer befinden und hilft ihm so, Bußgelder zu vermeiden. Allerdings ist die Verwendung solcher Apps in Deutschland illegal und kann zu hohen Strafen führen.

Aber wer ist eigentlich dafür verantwortlich, wenn ein Fahrzeuginsasse während der Fahrt eine solche App auf seinem Mobiltelefon öffnet? Ist allein der Fahrer des Fahrzeugs für die Ordnungswidrigkeit verantwortlich oder können auch die anderen Insassen belangt werden?

Grundsätzlich gilt: Der Fahrer eines Fahrzeugs trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Verkehrsregeln während der Fahrt. Das bedeutet, dass er dafür verantwortlich ist, dass alle Insassen des Fahrzeugs die geltenden Verkehrsregeln einhalten. Wenn also ein Beifahrer eine App öffnet, die vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen warnt, während der Fahrer des Fahrzeugs dies mitbekommt und nichts dagegen unternimmt, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Er hat damit gegen § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen, der die Benutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt regelt.

Allerdings gibt es in der Praxis auch einige rechtliche Grauzonen. Wenn zum Beispiel ein Beifahrer heimlich eine App öffnet, die vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen warnt, und der Fahrer des Fahrzeugs davon nichts mitbekommt, kann ihm keine Schuld zugeschrieben werden. In einem solchen Fall kann es schwierig sein, den Fahrer zur Verantwortung zu ziehen.

Auch wenn der Fahrer des Fahrzeugs die App selbst nicht nutzte, kann er dennoch dafür belangt werden, wenn er den Beifahrer dazu ermutigt hat, die App zu nutzen. In einem solchen Fall kann der Fahrer als Mittäter angesehen werden.

Höchstrichterlich entschieden ist dies noch nicht, aber so sieht das OLG Karlsruhe im Beschluss vom 7. Februar 2023 - 35 Ss 9/23 die Rechtslage. 

Am 31. Januar 2022 fuhr ein Mann aus dem Rhein-Neckar-Kreis mit seinem Auto deutlich zu schnell durch Heidelberg. Dabei war ihm bekannt, dass auf dem Smartphone seiner Beifahrerin eine App aktiv war, die vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen warnte. Das Amtsgericht Heidelberg verhängte eine Geldbuße von 100 Euro gegen den Autofahrer, da er die Warnfunktion der App genutzt hatte. Der Mann legte daraufhin Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht Karlsruhe ein, da er der Ansicht war, dass er nicht für das Handeln eines anderen Fahrzeuginsassen verantwortlich gemacht werden könne.

Der 2. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschied am 7. Februar 2023, dass der Autofahrer auch dann eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn ein anderer Fahrzeuginsasse mit Billigung des Fahrzeugführers auf seinem Mobiltelefon eine App geöffnet hat, mit der vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gewarnt wird. Das Gericht folgte damit nicht der Rechtsbeschwerde des 64-jährigen Mannes.

Das Amtsgericht Heidelberg hatte festgestellt, dass der Autofahrer das Mobiltelefon bewusst zur Seite schob, als er von Polizeibeamten wegen seines auffälligen Fahrverhaltens kontrolliert wurde. Das Gericht schloss daraus, dass der Mann von der Warnfunktion der App wusste. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte diese Feststellung und erklärte, dass die Beweiswürdigung des Amtsgerichts keine Rechtsfehler aufweise.

Das Gericht betonte außerdem, dass es sich bei der Nutzung einer "Blitzer-App" um ein von § 23 Abs. 1c Satz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verbotenes Verhalten handelt. Nicht nur die Aktivierung einer solchen App durch den Fahrer selbst, sondern auch die Nutzung einer bereits auf dem Mobiltelefon eines anderen Fahrzeuginsassen installierten und aktivierten "Blitzer-App" durch den Fahrer ist verboten und mit einem Bußgeld belegt.

Infolgedessen bleibt es bei der Geldbuße von 100 Euro für den Autofahrer. Das Urteil des Amtsgerichts Heidelberg wurde durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe bestätigt. Die Entscheidung des Gerichts verdeutlicht, dass Autofahrer auch für das Handeln ihrer Beifahrer verantwortlich gemacht werden können, wenn diese ihre Handlungen billigen und dadurch ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begangen wird. Es ist daher wichtig, sich bewusst zu sein, welche Apps auf den Mobiltelefonen von Mitfahrern aktiv sind und diese gegebenenfalls zu deaktivieren, um Bußgelder zu vermeiden.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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