Internationales Wirtschaftsrecht
Tätigkeitsbereich

Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

Die Globalisierung ist für Unternehmen Chance und Herausforderung gleichermaßen. Vor allem im europäischen Binnenmarkt, aber auch über Europas Grenzen hinaus werden – gerade für eine Exportnation wie Deutschland – internationale Handelsbeziehungen immer wichtiger. Doch gelten hier Besonderheiten zu beachten, die weitgehend auch nicht mit einer „Vereinbarung der Geltung deutschen Rechts“ umgangen werden können. Auch die Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstands am Ort des deutschen Unternehmens genügt oft nicht zur Absicherung, mitunter kann dies sogar sehr schädlich sein. Daher sollten internationale Handelsverträge auch mit fachkundigem Blick auf das internationale Wirtschaftsrecht gestaltet werden. Relevant ist dabei u. a. das UN-Kaufrecht (CISG), das häufig völlig zu Unrecht vorschnell ausgeschlossen wird. Je nach dem, in welchem Land der Geschäftspartner seinen Sitz hat, ist auch die Vereinbarung eines Schiedsverfahrens gegenüber der Zuständigkeit staatlicher Gerichte empfehlenswert. Auch die Führung solcher Schiedsverfahren liegt im Tätigkeitsbereich von Fachanwälten für Internationales Wirtschaftsrecht.

Doch nicht nur für den Handel selbst, auch gesellschaftsrechtlich sind internationale Verflechtungen mehr und mehr relevant. Gegebenenfalls kommt für ein Unternehmen eine Umstrukturierung zur SE in Betracht o. ä.

Aber nicht nur Unternehmen sind vom internationalen Wirtschaftsrecht betroffen. Fragen, welches Recht Anwendung findet (vgl. Rom-I-Verordnung; Rom-II-Verordnung) oder vor welchem Gericht geklagt werden kann (etwa Brüssel-Ia-VO) können auch für Privatpersonen relevant sein. Geht es z.B. um Ansprüche gegen ein ausländisches Unternehmen, kommt u. U. ein Europäischer Zahlungsbefehl nach der VO (EG) Nr. 1896/2006 in Betracht. Ein weiterer Bereich ist die Vollstreckung eines Titels, z.B. eines Urteils, in einem anderen Land.

Vielleicht wird man als Privatperson auch mit einem Europäischen Zahlungsbefehl konfrontiert und benötigt eine rechtliche Vertretung.

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Gesetzliche Voraussetzungen

Der Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht bildet sich gemäß § 14n FAO aus den Bereichen

  1. Kollisionsrecht (IPR) der vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse,
  2. Internationales Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrecht,
  3. International vereinheitlichtes Handelsrecht,
  4. International vereinheitlichtes Gesellschaftsrecht,
  5. Europäisches Beihilfen- und Wettbewerbsrecht,
  6. Grundzüge der Regelungen zur Korruptions -, Betrugs - und Geldwäschebekämpfung im internationalen Rechtsverkehr,
  7. Grundzüge im internationalen Steuerrecht,
  8. Grundzüge der Rechtsvergleichung. 

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