Die Globalisierung ist für
Unternehmen Chance und
Herausforderung gleichermaßen.
Vor allem im europäischen
Binnenmarkt, aber auch über
Europas Grenzen hinaus werden –
gerade für eine Exportnation wie
Deutschland – internationale
Handelsbeziehungen immer
wichtiger. Doch gelten hier
Besonderheiten zu beachten, die
weitgehend auch nicht mit einer
„Vereinbarung der Geltung
deutschen Rechts“ umgangen
werden können. Auch die
Vereinbarung eines
ausschließlichen Gerichtsstands
am Ort des deutschen
Unternehmens genügt oft nicht
zur Absicherung, mitunter kann
dies sogar sehr schädlich sein.
Daher sollten internationale
Handelsverträge auch mit
fachkundigem Blick auf das
internationale Wirtschaftsrecht
gestaltet werden. Relevant ist
dabei u. a. das UN-Kaufrecht
(CISG), das häufig völlig zu
Unrecht vorschnell
ausgeschlossen wird. Je nach
dem, in welchem Land der
Geschäftspartner seinen Sitz
hat, ist auch die Vereinbarung
eines Schiedsverfahrens
gegenüber der Zuständigkeit
staatlicher Gerichte
empfehlenswert. Auch die Führung
solcher Schiedsverfahren liegt
im Tätigkeitsbereich von
Fachanwälten für Internationales
Wirtschaftsrecht.
Doch nicht nur für den Handel
selbst, auch
gesellschaftsrechtlich sind
internationale Verflechtungen
mehr und mehr relevant.
Gegebenenfalls kommt für ein
Unternehmen eine
Umstrukturierung zur SE in
Betracht o. ä.
Aber nicht nur Unternehmen
sind vom internationalen
Wirtschaftsrecht betroffen.
Fragen, welches Recht Anwendung
findet (vgl. Rom-I-Verordnung;
Rom-II-Verordnung) oder vor
welchem Gericht geklagt werden
kann (etwa Brüssel-Ia-VO) können
auch für Privatpersonen relevant
sein. Geht es z.B. um Ansprüche
gegen ein ausländisches
Unternehmen, kommt u. U. ein
Europäischer Zahlungsbefehl nach
der VO (EG) Nr. 1896/2006 in
Betracht. Ein weiterer Bereich
ist die Vollstreckung eines
Titels, z.B. eines Urteils, in
einem anderen Land.
Vielleicht wird man als
Privatperson auch mit einem
Europäischen Zahlungsbefehl
konfrontiert und benötigt eine
rechtliche Vertretung.
In all diesen Fällen berät
und vertritt Sie gern unser
Fachanwalt für Internationales
Wirtschaftsrecht.
Der
Fachanwalt für Internationales
Wirtschaftsrecht bildet sich gemäß § 14n
FAO aus den Bereichen
- Kollisionsrecht (IPR) der
vertraglichen und außervertraglichen
Schuldverhältnisse,
- Internationales Zivilprozess- und
Schiedsverfahrensrecht,
- International vereinheitlichtes
Handelsrecht,
- International vereinheitlichtes
Gesellschaftsrecht,
- Europäisches Beihilfen- und
Wettbewerbsrecht,
- Grundzüge der Regelungen zur
Korruptions -, Betrugs - und
Geldwäschebekämpfung im internationalen
Rechtsverkehr,
- Grundzüge im internationalen
Steuerrecht,
- Grundzüge der Rechtsvergleichung.
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Unser Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht
Rechtsanwalt Dr. jur. Markus Peter
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