Rechtsanwalt Alexander-Roger Börner, Rechtsberater in Koblenz
Magazin
Unser Infoservice für Sie
Donnerstag, 30.03.2023

Reparatur- und Erhaltungsmaßnahmen an einer gemeinschaftlichen Immobilie während der Trennung



von
Alexander-Roger Börner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht

Rufen Sie mich an: 0261 - 404 99 82
E-Mail:

Reparatur- und Erhaltungsmaßnahmen an einer gemeinschaftlichen Immobilie während der Trennung können zu rechtlichen Fragen führen. Die zentrale Frage ist, wer die Kosten für solche Maßnahmen trägt, wenn die Ehegatten jeweils in der Immobilie verbleiben und weiterhin Anteile an der gemeinschaftlichen Anschaffung halten.

Die rechtliche Situation ergibt sich aus der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft, die eine spezielle Form der gemeinschaftlichen Anschaffung darstellt. Gemäß der gängigen Rechtsprechung sind die Kosten für Reparatur- und Erhaltungsmaßnahmen entsprechend der Anteile der Ehegatten an der Immobilie zu teilen. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg, die diesen Grundsatz aufstellte, gilt als wegweisend.

Ein Ehegatte muss jedoch nicht zustimmen, wenn es sich um notwendige Reparatur- oder Erhaltungsmaßnahmen handelt, die den Status Quo der Immobilie sichern und den Wert der Immobilie erhalten. Hier geht es etwa um die Reparatur einer Heizung oder eines Dachs. Diese Maßnahmen müssen jedoch zügig durchgeführt werden und lassen keinen Aufschub zu. Der Ehegatte, der die Immobilie nicht mehr bewohnt, profitiert langfristig von diesen Maßnahmen, da sie den Wert der Immobilie erhöhen.

Allerdings bedarf es bei Maßnahmen, die nicht zwingend erforderlich sind, der Zustimmung des anderen Ehegatten. Hier geht es etwa um den Austausch der Heizung, um Energiekosten zu sparen. Solche Maßnahmen erhöhen zwar den Wert der Immobilie, sind aber nicht dringend erforderlich.

Es ist wichtig, dass die Ehegatten sich über die rechtliche Situation im Klaren sind und im Falle von Reparatur- und Erhaltungsmaßnahmen frühzeitig miteinander kommunizieren. Wenn ein Ehegatte die Zustimmung des anderen benötigt, sollte er diese rechtzeitig einholen, um Konflikte zu vermeiden. Im Idealfall gibt es auch eine Vereinbarung zwischen den Ehegatten, wie mit solchen Fällen umgegangen werden soll, um die Situation zu erleichtern.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


Anwälte finden