Rechtsanwältin Maria Christian, Rechtsberater in Koblenz
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Dienstag, 08.06.2021

Leistungen einer Autowerkstatt und deren Abrechnung



von
Maria Christian
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verkehrsrecht

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Ein Auto sollte man in die KFZ-Werkstatt bringen, um es warten oder reparieren zu lassen. Leider kommt es vor, dass die Rechnung nicht wie erwartet oder nicht wie vereinbart ausfällt.

Wer den Auftrag und den Preis schriftlich festgehalten hat, schützt sich vor Überraschungen. Zeugen sind eine weitere Möglichkeit bei mündlichen Abreden.

Ohne Auftrag durchgeführte Arbeiten können grundsätzlich nicht abgerechnet werden. Dies gilt auch bei Pauschalpreisen. Kostenvoranschläge sind zwar unverbindlich, aber Abweichungen dürfen gleichwohl nicht mehr als 10-20 % betragen.

Die Arbeiten der KFZ-Werkstatt können selbst mangelhaft sein. Dann muss eine Nacherfüllung ermöglicht werden und hierzu sollte eine Frist gesetzt werden.

Im Video erfahren Sie zudem, ob Sie sich bei einem Reifenwechsel blind auf die Werkstatt verlassen dürfen.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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