Rechtsanwältin Maria Christian, Rechtsberater in Koblenz
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Freitag, 09.07.2021

Reisen im In- und Ausland

Tipps im Straßenverkehr



von
Maria Christian
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verkehrsrecht

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Reisen im Inland: wie verhalten Sie sich bei einem Stau auf der Autobahn richtig?

Auf allen Flügen von und nach Deutschland gilt die Maskenpflicht für Reisende ab sechs Jahren. Da ist es nicht verwunderlich, dass sich viele dazu entschließen die Sommerferien mit dem eigenen PKW anzutreten. Hierbei müssen Sie beim Reisen in ein anderes Bundeland auf die dort geltenden coronabedingten Einreisebestimmungen achten. 

Sollten Sie nun auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel in einen Stau auf der Autobahn geraten ist es wichtig, dass Sie bereits bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse bilden. Wenn Sie hierbei auf dem linken Fahrstreifen fahren, so weichen Sie nach links aus. Befinden Sie sich auf einem der übrigen Fahrstreifen, so fahren Sie nach rechts. Bei Annäherung an einen Stau darf das Warnblinklicht eingeschaltet werden, um andere vor dieser Gefahr zu warnen. Nach der StVO dürfen Sie nur zur Unfallsicherung aus Ihrem Fahrzeug aussteigen. Wenn Sie selbst in einen Unfall verwickelt sein sollten, sollten Sie, wenn möglich, auf die anrückende Polizei oder Rettungsdienst zur eigenen Sicherheit hinter der Leitplanke warten. Das gilt natürlich auch, wenn Sie eine Panne haben. Wichtig ist auch, dass nach der StVZO Warnwestenpflicht besteht. Es muss eine Warnweste im Fahrzeug vorhanden sein, unabhängig von der Anzahl der Mitfahrer. Motorräder sind hierbei von der Warnwestenpflicht ausgenommen.

 Ist ein Fahrstreifen wegen eines Unfalls oder einer Baustelle blockiert, müssen sich die Fahrer unmittelbar vor der Engstelle im Reißverschlussverfahren einordnen. In der Praxis wird diese Vorschrift oft als Vordrängeln missverstanden, soll aber den Verkehr am Laufen halten und für eine möglichst reibungslose Weiterfahrt sorgen. Auch wenn ein Einfädeln ermöglicht werden soll im Rahmen des Reißverschlussverfahrens, ist dennoch stets daran zu denken, dass laut StVO der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt hat. Wenn Sie sich vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn einfädeln möchten, müssen Sie dem fließenden Verkehr ebenfalls Vorfahrtgewähren.

Reisen im Ausland: wie verhalten Sie sich bei einem Unfall im Ausland richtig?

Hierbei müssen Sie beim Reisen ins Ausland auf die dort geltenden coronabedingten Einreisebeschränkungen achten. Hierzu können Sie sich auf der Internetseite des Auswärtigen Amts informieren und der des Robert-Koch-Instituts.

Bei einem Unfall im Ausland sollten Sie stets einen europäischen Unfallbericht bereit haben, in dem alle relevanten Informationen zu einem Unfall festgehalten werden können. Auch die Grüne Versicherungskarte als Nachweis der Haftpflichtversicherung sollte nicht vergessen werden, wenn sie auch nicht verpflichtend ist. Nach dem Unfall geht es an die Regulierung des Schadens. Hierbei ist zu bedenken, dass sich die Regulierung des Schadens nicht nach deutschem Recht richtet, sondern nach dem Recht des Landes in dem der Unfall passiert ist. Dabei variieren in jedem Land die erstattungsfähigen Ansprüche. So werden Ausgaben für den Gutachter oft nicht ersetzt, auch bei Mietwagen und Nutzungsausfall gelten andere Regeln. Um nicht auf Kosten sitzen zu bleiben und herauszufinden, welche Regularien in dem jeweiligen Land gelten, macht es Sinn sich anwaltlichen Rat einzuholen.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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