Rechtsanwalt Maximilian Brenner, LL.M. (Informationsrecht), Rechtsberater in Bonn
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Donnerstag, 13.09.2012

Abmahnung wegen Sonne für Backwaren



von
Maximilian Brenner, LL.M. (Informationsrecht)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rufen Sie mich an: 0228 - 972 798 215
E-Mail:

Wir vertreten zum wiederholten Mal eine Bäckerei, die von der Münchener Bäckerei Ludwig Stocker Hofpfisterei durch die Kanzlei Lorenz Seidler Gossel wegen einer vermeintlichen Markenrechtsverletzung durch die Verwendung des Begriffs „Sonne“ für Brot- und Backwaren abgemahnt wurde.
 
Sollten Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel aus München erhalten, empfehlen wir Ihnen dringend, die eingeforderte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben und sich umgehend fachkundigen Rechtsrat einzuholen.
 
Mit der Abmahnung wird nicht nur einer Unterlassungserklärung von Ihnen gefordert, sondern auch die Erstattung der nicht unerheblichen Rechtsanwaltsgebühren für die Abmahnung.
 
Vor dem Hintergrund, dass bundesweit unzählige Bäckereien abgemahnt wurden, sollte eine abgestimmte Reaktion erfolgen, damit übliche Bezeichnungen für Brot- und Backwaren nicht von einer Bäckerei monopolisiert werden können.

Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.


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