Als Fachanwalt für Familienrecht bei Caspers und Mock in Koblenz erklärt Herr Rechtsanwalt Alexander - Roger Börner, welche Regelungen bei Tieren, nach einer Trennung rechtlich gelten, anhand des Beispiels eines gemeinsam angeschafften Familienhundes. Eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Frankenthal (Az.: 2 S 149/22) hatte dazu in jüngster Vergangenheit Aufsehen erregt und könnte in Zukunft für ein Umdenken in der Rechtsprechung und Gesetzgebung sorgen.
Obwohl Tiere keine Sachen sind, behandelt das Gesetz sie als solche. Die allgemeinen Regelungen zur Herausgabe von Sachen gelten daher auch für Tiere. Bei Trennungen von Eheleuten gelten zudem besondere Vorschriften für die Aufteilung von sog. Hausratsgegenständen, worunter auch ein gemeinsam angeschaffter Familienhund fällt, während bei nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften die allgemeinen Vorschriften Anwendung finden.
Anders als im Eltern-Kind-Verhältnis gibt es kein gesetzlich verankertes Umgangsrecht für Tiere, was insbesondere nach Trennungen zu Streitigkeiten führen kann. Tiere sind jedoch verfassungsrechtlich geschützt, und nach einer Trennung können Ansprüche auf Umgang mit dem gemeinsam angeschafften Tier, etwa dem Familienhund, bestehen, wie eine Entscheidung des Landgerichts Frankenthal (Az.: 2 S 149/22) erstmals zeigt.
Das Landgericht Frankenthal entschied, dass ein zweiwöchiger Wechsel des Familienhunds zwischen den ehemaligen Partnern interessengerecht ist. Mit der Entscheidung rückt erstmalig das Tierwohl in den Fokus der Rechtsprechung. Die Entscheidung könnte wegweisend sein, ist jedoch auf bestimmte Sachverhalte beschränkt.
Die Ausführungen stellen erste Informationen dar, die zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung aktuell waren. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Zudem können die Ausführungen eine individuelle Beratung zu einem konkreten Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.