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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 

Der Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht hat gemäß § 14c FAO besondere Kenntnisse in den Bereichen

  1. Recht der Wohnraummietverhältnisse,
  2. Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
  3. Wohnungseigentumsrecht,
  4. Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts,
  5. Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht,
  6. Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts.  

Unser Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht:

 

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