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Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht
Der Fachanwalt für Mietrecht und
Wohnungseigentumsrecht bildet sich gemäß § 14c FAO
aus den
Bereichen
- Recht der Wohnraummietverhältnisse,
- Recht der
Gewerberaummietverhältnisse und
Pachtrecht,
- Wohnungseigentumsrecht,
- Maklerrecht, Nachbarrecht und
Grundzüge des Immobilienrechts,
- Miet- und
wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum
öffentlichen Recht, einschließlich
Steuerrecht,
- Miet- und
wohnungseigentumsrechtliche
Besonderheiten des Verfahrens- und
Vollstreckungsrechts.
Unser Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht:
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