|
Die elektronische Abwicklung von
Geschäften über die Internet-Netze
hat die Kommunikation zwischen
Unternehmen (B2B), aber auch von
Unternehmen mit
Verbrauchern (B2C) revolutioniert. Zu dem
großen Bereich des E-Commerce gehört
die einfache Webseite als
Unternehmenspräsentation genauso wie
die E-Shop-Lösung mit tausenden von
Produkten und ausdifferenzierten
Bestellprozessen. Als Rechtsanwälte
haben wir beide Extreme bereits
begleitet und unterstützen unsere
Mandanten nicht nur bei der
Erstgestalltung sondern auch
notwendigen Veränderungen.
Das Spannungsfeld
Die anwaltliche Prüfung von
E-Commerce-Auftritten im Internet
steht häufig im Spannungsfeld der
zum Teil umfassenden gesetzlichen
Vorgaben und der Bedienbarkeit, die
wesentlichen Einfluss auf dem
kommerziellen Erfolg des Auftritts
hat. Zudem ist Sicherheit sowohl für
die Besucher der Webseite aber auch
die Seitenbetreiber ein wichtiger
Faktor. Den Ausgleich zwischen
diesen und den vielen weiteren
Einflussfaktoren suchen wir als
Fachanwälte für IT-Recht gerne
für unsere Mandanten.
Verknüpfung von anwaltlichen
Tätigkeitsbereichen
Unsere besondere Stärke sehen wir
in der Verknüpfung von technischem
Wissen über die Möglichkeiten der
Gestaltung eines Online-Shops, mit
dem Wissen eines
Fachanwalts für
Informationstechnologierecht und
zugleich unseren Kenntnissen aus dem
Bereich des Wettbewerbsrechts, da
unsere Fachanwälte für IT-Recht
zugleich
Fachanwälte für Gewerblichen
Rechtsschutz sind. Zu letzterem
Bereich gehört auch das
Wettbewerbsrecht sowie das
Domainrecht als Teil des
Kennzeichenrechts.
Teure Abmahnungen vermeiden und
fairen Wettbewerb herstellen
Soweit es im E-Commerce-Projekt
um eine öffentlich abrufbare
Webseite geht, sollte sich der
Anbieter darauf einstellen, dass
Wettbewerber und sonstige zur
Wahrung des Wettbewerbsrechts
berufene Stellen eine rechtliche
Überprüfung vornehmen. Die
anwaltliche Beratung kann hier
Abmahnungen vermeiden helfen, die
ansonsten teuer werden können.
Selbstverständlich unterstützen wir
unsere Mandanten auch darin, dass
die Wettbewerber sich genauso an das
Recht halten, wie unsere Mandanten.
Schließlich soll keinem
Marktteilnehmer ein etwaiger
Nachteil entstehen, insbesondere
wenn es zum Beispiel um Widerrufsrechte geht, deren Ausübung
durch die Verbraucher in der Regel
hohe Kosten beim E-Commerce-Anbieter
verursachen.
Unseren Prüfungsumfang stimmt der
Fachanwalt mit den Mandanten stets
ab. Die Prüfung kann z.B. umfassen:
- Erfüllung der gesetzlichen
Informationspflichten
- Einräumung von Widerrufsrechten
und Belehrung hierüber (insb. um
zeitlich sehr lange laufende
Widerrufsfristen zu vermeiden),
- das vollständige und ordnungsgemäße
Impressum,
- eine individuell
angepasste Datenschutzerklärung,
- die Prüfung von Werbeaussagen auf ihre
wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit
- u.v.m.
|
Anwälte im Bereich
E-Commerce und Online-Shops:

Rechtsanwalt
Elmar Kloss
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt
Dr. Dirk Lindloff
Fachanwalt für IT-Recht
|
|