IT, EDV, E-Commerce,
Datenschutz, Telekommunikation &
mehr
Der Fachanwalt für
Informationstechnologierecht (IT-Recht) darf
Technik nicht scheuen. Ein hohes Maß an
technischem Verständnis wird hier mit der
Anwendung von Gesetzen verknüpft, die häufig
nicht vor dem Hintergrund technischer
Sachverhalte erlassen wurden. Einige der
Regelungen stammen noch aus dem 19.
Jahrhundert.
Ein besonders praktisch
relevanter Bereich der Tätigkeit
liegt in der Begleitung von
Online-Shops und der
Vertragsgestaltung. Die Mandanten
erwarten in diesem Bereich zu Recht
einen Rechtsanwalt, der auch
versteht, wie die EDV-Abläufe sind
und welche Möglichkeiten der
Gestaltung es hier gibt.
Gerade Online-Shops sollten nicht
an der vorbeugenden anwaltliche Beratung
sparen.
Das Angebot des E-Commerce-Anbieters
kann nicht nur von Kunden,
sondern auch von Wettbewerbern
jederzeit abgerufen und dokumentiert
werden. Die Gesetzgebung macht
es äußerst schwer, das komplizierte
Regelungsflecht von Gestaltungsregeln und
Informationspflichten einzuhalten.
Das bekannteste Thema sind noch die besonderen Widerrufsrechte der
Kunden einschließlich der dazu
gehörigen Widerrufsbelehrung, die
immer mal wieder geändert werden
muss, da Rechtsprechung oder
Gesetzgebung neue Anforderungen
entwickeln. Fehler in der Gestaltung
eines Online-Shops können durch Abmahnungen
von Wettbewerbern oder
Wettbewerbsvereinen schnell teuer
werden, insbesondere, wenn diese
sich durch Rechtsanwälte vertreten
lassen.
Als Fachanwalt für IT-Recht
erstaunt uns die Praxis
immer wieder, hohe Summen in individuelle
Software-Projekte zu investieren
ohne einen angemessenen Vertrag dazu
abzuschließen. Die Verträge sind
häufig pauschal und nichtssagend.
Vor allem wenn der zu Beginn des
Projekts besprochene Ablauf sich
nicht den vertraglichen Regeln
widerfindet, sind Probleme
"vorprogrammiert". Anders als
eine Maschine ist Software zunächst
etwas abstraktes, dass selten so
eingesetzt werden kann, wie es "von
der Stange" angeboten wird. Der
Anpassungsaufwand einer
Unternehmenssoftware an die
individuellen Verhältnisse ist oft
hoch. Bekanntermaßen scheitern viele
IT-Projekte. Die Verträge sind
häufig von Technikern statt
Fachanwälten erstellt und aus den
verschiedensten früheren Projekten
zusammenkopiert. Die
Vertragsbedingungen sind deshalb
öfter nicht auf einem Niveau, wenn
man die Bedeutung der EDV für den
Betrieb einbezieht. Mit der richtigen
anwaltlichen Vertragsbegleitung können von Anfang
an häufig auftretende Probleme in
IT-Projekten in der Regel vermieden oder
zumindest einer "was ist
wenn"-Regelung zugeführt werden.
Selbstverständlich unterstützen wir
nicht nur dabei, sondern auch, wenn
die Probleme bereits da sind.
Eine Umfrage des
Landesbeauftragten für den
Datenschutz in Rheinland-Pfalz
bestätigt: Immer noch wird von vielen
Unternehmen der betriebliche
Datenschutz nicht genug
berücksichtigt. Datenschutzverstöße
werden meist zwar aus Unkenntnis
begangen, können aber dennoch gravierende
Folgen haben: es drohen
beispielsweise nicht nur hohe
Bußgelder sondern auch ein Vertrauensverlust im
Kundenkreis. Auslöser sind häufig
Anzeigen von ehemaligen Mitarbeitern
oder Verbrauchern. Als Fachanwälte
im Bereich der EDV unterstützen wir
Sie dann selbstverständlich,
empfehlen jedoch stets schon vorab
anwaltliche Beratung in Anspruch zu
nehmen, denn selbst die Pflichten
zur Bestellung von
Datenschutzbeauftragten werden
häufig missachtet. Ein weiteres
regelmäßiges fachanwaltliches Beratungsfeld im
Datenschutz sind Regelungen zur
Auftragsdatenverarbeitung sowie die
Ausarbeitung der notwendigen
Datenschutzerklärung auf der vom
Unternehmen betriebenen Webseite.
Der Fachanwalt für
Informationstechnologierecht bildet sich
gemäß § 14k FAO aus den Bereichen
- Vertragsrecht der
Informationstechnologien, einschließlich
der
Gestaltung individueller Verträge
und AGB,
-
Recht des elektronischen
Geschäftsverkehrs, einschließlich der
Gestaltung von Provider-Verträgen und
Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile
Business),
- Grundzüge des
Immaterialgüterrechts
im Bereich der Informationstechnologien,
Bezüge zum
Kennzeichenrecht,
insbesondere Domainrecht,
-
Recht des Datenschutzes und der
Sicherheit der Informationstechnologien
einschließlich Verschlüsselungen und
Signaturen sowie deren
berufsspezifischer Besonderheiten,
- Das Recht der
Kommunikationsnetze und -dienste,
insbesondere das Recht der
Telekommunikation und deren Dienste,
- Öffentliche Vergabe von
Leistungen der Informationstechnologien
(einschließlich e-Government) mit
Bezügen zum europäischen und deutschen
Kartellrecht,
- Internationale Bezüge
einschließlich Internationales
Privatrecht,
- Besonderheiten des Strafrechts
im Bereich der Informationstechnologien,
- Besonderheiten der Verfahrens-
und Prozessführung.
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Unsere
Fachanwälte für IT-Recht:

Rechtsanwalt
Elmar Kloss

Rechtsanwalt
Dr. Dirk Lindloff

Rechtsanwalt
Maximilian Brenner, LL.M. (Informationsrecht)
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