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Fachanwalt für
Informationstechnologierecht
Der Fachanwalt für
Informationstechnologierecht hat
gemäß § 14k FAO besondere Kenntnisse in den
Bereichen
- Vertragsrecht der
Informationstechnologien, einschließlich
der Gestaltung individueller Verträge
und AGB,
- Recht des elektronischen
Geschäftsverkehrs, einschließlich der
Gestaltung von Provider-Verträgen und
Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile
Business),
- Grundzüge des Immaterialgüterrechts
im Bereich der Informationstechnologien,
Bezüge zum Kennzeichenrecht,
insbesondere Domainrecht,
- Recht des Datenschutzes und der
Sicherheit der Informationstechnologien
einschließlich Verschlüsselungen und
Signaturen sowie deren
berufsspezifischer Besonderheiten,
- Das Recht der
Kommunikationsnetze und -dienste,
insbesondere das Recht der
Telekommunikation und deren Dienste,
- Öffentliche Vergabe von
Leistungen der Informationstechnologien
(einschließlich e-Government) mit
Bezügen zum europäischen und deutschen
Kartellrecht,
- Internationale Bezüge
einschließlich Internationales
Privatrecht,
- Besonderheiten des Strafrechts
im Bereich der Informationstechnologien,
- Besonderheiten der Verfahrens-
und Prozessführung.
Kurzvorstellung des Fachanwalts für
Informationstechnologierecht als Video
Unser Fachanwalt für
Informationstechnologierecht:
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