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Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz 

Gewerblicher Rechtsschutz

Der Begriff des Gewerblichen Rechtschutz fasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten zusammen, die mehr oder weniger alle mit den typischerweise in einem Gewerbebetrieb entwickelten oder gebrauchten Rechten unterschiedlichster Art zusammenhängen. In dem weiten Verständnis der Fachanwaltsordnung gehören dazu auch die Marktverhaltensregeln. Nach unserem Verständnis neben den nachfolgend aufgezählten Rechtsgebieten auch das Kartellrecht:

Im Fokus des Gewerblichen Rechtschutz stehen beispielsweise die Fragen des Schutzes des eignen Marktauftritts unter einem bestimmten Kennzeichen. Es kann zum Beispiel eine Marke eingetragen werden - vielleicht genügt aber auch der Schutz des eigenen Zeichens ohne Eintragungsverfahren. Auch in diesem Bereich kommt es häufig zu Abmahnungen, wenn ein Verstoß gegen fremde Kennzeichenrechte vorgeworfen wird. Dann kann eine Prüfung durch Einsicht in die Register nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer guten Lösung sein.

Das Urheberrecht hat durch die Digitalisierung der Werke an Bedeutung zugenommen. Vielfach wird beispielsweise um Bildrechte gestritten. Das Urheberrecht eines Fotografen entsteht schneller als mancher denkt. Verletzerzuschläge und Lizenzvereinbarungen sind hier immer widerkehrende Begriffe.

Das Patent als eines der ältesten gewerblichen Schutzrechte ist häufig noch ein Begriff. Das ähnlich ausgestaltete Gebrauchsmusterrecht ist wenig bekannt und kann auch als nicht eingetragenes Recht entstehen. Hier gilt es Schätze zu heben, von denen mancher vielleicht nicht einmal ahnt, dass er sie in seinem Portfolio hat.

Das geistige Eigentum eines Unternehmens ist einer seiner größten wirtschaftlichen Werte. Dies führt dazu, dass unter Berücksichtigung der 500 weltweit umsatzstärksten Unternehmen der Wert dieser Unternehmen zu 45% bis 75% auf den Rechten des geistigen Eigentums beruht (Quelle: Mitteilung der EU-Kommission KOM(2011) 287 vom 24.05.2011). Um den Schutz dieser erheblichen Unternehmenswerte kümmert sich das Fachanwaltsteam unserer Anwaltskanzlei im Gewerblichen Rechtsschutz.

Der Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bildet sich gemäß § 14h FAO aus den Bereichen:

  1. Patent-, Gebrauchsmuster- und Sortenschutzrecht, einschließlich des Arbeitnehmererfindungsrechts, des Rechts der europäischen Patente und des europäischen Sortenschutzrechts,
  2. Geschmacksmusterrecht, einschließlich des Rechts der europäischen Geschmacksmuster,
  3. Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen, einschließlich des Rechts der europäischen Marken,
  4. Recht gegen den unlauteren Wettbewerb,
  5. Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes,
  6. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.

Unsere Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz Elmar Kloss

Rechtsanwalt
Elmar Kloss

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz Dr. Dirk Lindloff

Rechtsanwalt
Dr. Dirk Lindloff

 

Mehr Informationen:

Aktuelles aus dem Gewerblichen Rechtsschutz

Wettbewerbsrecht

Marken

Geschmacksmuster

Urheber

Patent

Gebrauchsmuster

 

     
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