Gewerblicher Rechtsschutz
Der Begriff des Gewerblichen
Rechtschutz fasst eine Vielzahl von
Rechtsgebieten zusammen, die mehr
oder weniger alle mit den
typischerweise in einem
Gewerbebetrieb entwickelten oder
gebrauchten Rechten
unterschiedlichster Art
zusammenhängen. In dem weiten
Verständnis der Fachanwaltsordnung
gehören dazu auch die
Marktverhaltensregeln. Nach unserem
Verständnis neben den nachfolgend
aufgezählten Rechtsgebieten auch das
Kartellrecht:
Im Fokus des Gewerblichen
Rechtschutz stehen beispielsweise
die Fragen des Schutzes des eignen
Marktauftritts unter einem
bestimmten Kennzeichen. Es kann zum
Beispiel eine Marke eingetragen
werden - vielleicht genügt aber auch
der Schutz des eigenen Zeichens ohne
Eintragungsverfahren. Auch in diesem
Bereich kommt es häufig zu
Abmahnungen, wenn ein Verstoß gegen
fremde Kennzeichenrechte vorgeworfen
wird. Dann kann eine Prüfung durch
Einsicht in die Register nur ein
erster Schritt auf dem Weg zu einer
guten Lösung sein.
Das Urheberrecht hat durch die
Digitalisierung der Werke an
Bedeutung zugenommen. Vielfach wird
beispielsweise um Bildrechte
gestritten. Das Urheberrecht eines
Fotografen entsteht schneller als
mancher denkt. Verletzerzuschläge
und Lizenzvereinbarungen sind hier
immer widerkehrende Begriffe.
Das Patent als eines der ältesten
gewerblichen Schutzrechte ist häufig
noch ein Begriff. Das ähnlich
ausgestaltete Gebrauchsmusterrecht
ist wenig bekannt und kann auch als
nicht eingetragenes Recht entstehen.
Hier gilt es Schätze zu heben, von
denen mancher vielleicht nicht
einmal ahnt, dass er sie in seinem
Portfolio hat.
Das geistige Eigentum eines
Unternehmens ist einer seiner
größten wirtschaftlichen Werte. Dies
führt dazu, dass unter
Berücksichtigung der 500 weltweit
umsatzstärksten Unternehmen der Wert
dieser Unternehmen zu 45% bis 75%
auf den Rechten des geistigen
Eigentums beruht (Quelle: Mitteilung
der EU-Kommission KOM(2011) 287 vom
24.05.2011). Um den Schutz dieser
erheblichen Unternehmenswerte
kümmert sich das Fachanwaltsteam
unserer Anwaltskanzlei im
Gewerblichen Rechtsschutz.
Der Fachanwalt für Gewerblichen
Rechtsschutz bildet sich gemäß § 14h FAO aus den
Bereichen:
- Patent-, Gebrauchsmuster- und Sortenschutzrecht,
einschließlich des
Arbeitnehmererfindungsrechts, des Rechts
der europäischen Patente und des
europäischen Sortenschutzrechts,
- Geschmacksmusterrecht,
einschließlich des Rechts der
europäischen Geschmacksmuster,
- Recht der
Marken und sonstigen Kennzeichen,
einschließlich des Rechts der
europäischen Marken,
- Recht gegen den unlauteren
Wettbewerb,
- Urheberrechtliche Bezüge des
gewerblichen Rechtsschutzes,
- Verfahrensrecht und Besonderheiten
des Prozessrechts.
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Unsere
Fachanwälte für Gewerblichen
Rechtsschutz:

Rechtsanwalt
Elmar Kloss

Rechtsanwalt
Dr. Dirk Lindloff
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