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Markenrecht und Kennzeichenrecht  

Schutz des Firmenlogos? Produktnamen als Marke monopolisieren? Der Händler soll für den Markenverstoß des Herstellers haften?

Markenurkunde der Kanzlei Dr. Caspers, Mock und Partner vom DPMAEin Unternehmen, selbst wenn es noch in den Anfängen steckt, gibt häufig viel Geld aus, um die eigene Firma oder den Namen eines Produkts bekannt zu machen. Marketing ist teuer und es dauert lange, bis sich Erfolg zeigt. Aber wie viel sind diese Investitionen wert, wenn ein Mitbewerber die aufgebaute Bekanntheit ausnutzt?

Anders herum stellt sich die Frage, ob derjenige, der eine Abmahnung ausspricht, tatsächlich bestimmt Begriffe für sich monopolisieren kann? Darf ich mich als Unternehmen tatsächlich nicht frei äußern und meine Produkte nennen, wie es mir gefällt? Wieso sollte eigentlich der Händler verantwortlich sein, wenn er vom vertrauenswürdigen Großhandel Ware bezogen hat?

Marken und geschäftliche Kennzeichen sind behördlich oder gesetzlich verliehene Monopole. Mit einer Markeneintragung kann dabei schon zu Beginn der Geschäftstätigkeit für ganz Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder für Europa beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt ein Kennzeichenschutz erreicht werden. Dabei ist schon bei der Eintragung die Geschäftsentwicklung der nächsten Jahre im Auge zu behalten und zu berücksichtigen, welche Waren und Dienstleistungen die zukünftige Geschäftsentwicklung prägen könnten.

Aus gutem Grund haben wir nicht nur unser eigenes Logo als Marke geschützt. Dabei ist die Markeneintragung billiger als die meisten unserer Mandanten denken. Natürlich sind wir auch nach der Markeneintragung weiterhin Ansprechpartner. Wir überwachen die Marke und sind bei der Rechtsdurchsetzung tätig.

Daraus folgt auch unsere Erfahrung in der Abwehr von Kennzeichen- und Markenansprüchen, die meist zunächst durch eine Abmahnung geltend gemacht werden. Wir gehen dabei stets in die Details und nutzen unsere Expertise zur häufig notwendigen Ähnlichkeitsbeurteilung. Wenn notwendig hinterlegen wir eine Schutzschrift oder machen unsere Kosten als unberechtigte Schutzrechtsverwarnung beim Abmahner geltend.

Klicken Sie auf den Namen eines Anwalts oder auf folgende Links für weitere Informationen und angrenzende Rechtsgebiete:

Anwälte für Markenrecht:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz Elmar Kloss

Rechtsanwalt
Elmar Kloss
(Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz)

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz Dr. jur. Dirk Lindloff

Rechtsanwalt
Dr. Dirk Lindloff
(Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz)

 
 

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