Schutz des Firmenlogos?
Produktnamen als Marke
monopolisieren? Der Händler soll für
den Markenverstoß des Herstellers
haften?
Ein Unternehmen, selbst wenn es
noch in den Anfängen steckt, gibt
häufig viel Geld aus, um die eigene
Firma oder den Namen eines Produkts
bekannt zu machen. Marketing ist
teuer und es dauert lange, bis sich
Erfolg zeigt. Aber wie viel sind
diese Investitionen wert, wenn ein
Mitbewerber die aufgebaute
Bekanntheit ausnutzt? Ein Marke
anmelden selbst anzumelden oder z.B.
durch einen Anwalt anmelden zu
lassen, kann hier der entscheidende
Schritt sein, um die Investitionen
zu sichern.
Als Fachanwälte werden uns anders herum
häufig Fragen der Abgemahnten
gestellt, wie ob derjenige, der eine
Abmahnung ausspricht, tatsächlich
bestimmte Begriffe für sich
monopolisieren kann? Darf sich der Unternehmer tatsächlich nicht
frei äußern und seine Produkte
nennen, wie es ihm gefällt? Wieso
sollte eigentlich der Händler
verantwortlich sein, wenn er vom
vertrauenswürdigen Großhandel Ware
bezogen hat?
Marken und geschäftliche
Kennzeichen sind behördlich oder
gesetzlich verliehene Monopole. Mit
einer Markeneintragung kann dabei
schon zu Beginn der
Geschäftstätigkeit für ganz
Deutschland beim
Deutschen Patent- und Markenamt
(DPMA) oder für Europa beim
Harmonisierungsamt für den
Binnenmarkt ein
Kennzeichenschutz erreicht werden.
Dabei ist schon bei der Anmeldung
der Marke
die Geschäftsentwicklung der
nächsten Jahre im Auge zu behalten
und zu berücksichtigen, welche Waren
und Dienstleistungen die zukünftige
Geschäftsentwicklung prägen könnten.
Aus gutem Grund haben wir als
Kanzlei mit
Anwälten für Gewerblichen
Rechtsschutz nicht
nur unser eigenes Logo als Marke
geschützt. Dabei ist die
Markeneintragung billiger als die
meisten unserer Mandanten denken.
Natürlich sind wir auch nach der
Markeneintragung weiterhin
Ansprechpartner. Wir überwachen die
Marke und sind bei der
Rechtsdurchsetzung tätig.
Daraus folgt auch unsere
fachanwaltliche Erfahrung in der Abwehr von
Kennzeichen- und Markenansprüchen,
die meist zunächst durch eine
Abmahnung geltend gemacht werden.
Wir gehen dabei stets in die Details
und nutzen unsere Expertise zur
häufig notwendigen
Ähnlichkeitsbeurteilung. Wenn
notwendig hinterlegen wir eine
Schutzschrift oder machen unsere
Kosten als unberechtigte
Schutzrechtsverwarnung beim Abmahner
geltend.
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