Aufbau und Funktionsweise einer
Maschine kann ein Patent sein - und
darüber hinaus?
Ausgangspunkt
des Patentrechts ist die neue
technische Erfindungen. Nur sie wird
geschützt und dabei gleich zu
Anfang: Man muss den Patentschutz
rechtzeitig einleiten - bevor man
mit der Erfindung an die
Öffentlichkeit geht. Leider wird
dies häufig übersehen.
Das Patent verleiht seinem
Inhaber das räumlich und zeitlich
befristete Monopol, allein über die
Erfindung zu verfügen. Dem Inhaber
des Patents steht ein Exklusivrecht
für die Verwertung seiner Erfindung
zu. Hierin liegt die erhebliche
wirtschaftliche Bedeutung. Möchte
der Patentinhaber das Produkt
beispielsweise nicht selbst
herstellen, wird er zumindest Dritte
finden, die sich entsprechend
engagieren. Nach aller Möglichkeit
sollte hier ein entsprechenden
Lizenzvertrag die gegenseitigen
Rechte absichern.
Die nicht autorisierte
gewerbliche Nutzung des Patents kann
vom Patentinhaber oder auch gewissen
anderen Personen verboten. In der
Regel relativ komplizierte Prozesse,
gerne vor den angesehenen
Patentkammern des Landgerichts
Düsseldorf, erfordern hier auch vom
Anwalt technisches Verständnis, dass
wir gerne mitbringen.
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Rechtsanwalt
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Fachanwalt
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(Fachanwalt
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