Das kleine
Patent
heißt Gebrauchsmuster
Das
Gebrauchsmuster ist dem
Patent
sehr weit angenähert. Es ist im
Vergleich zum Patent relativ
günstig, wird schneller eingetragen,
hat einen etwas weiteren
Anwendungsbereich, aber dafür ist
der Schutz in zeitlicher Hinsicht
deutlich kürzer. Es bleibt also
weniger Zeit, um aus dem
Gebrauchsmuster auch tatsächlich
praktischen Nutzen ziehen zu können.
Auch das Gebrauchsmuster hat als Ausgangspunkt die neue
technische Erfindungen. Nur sie wird
geschützt und dabei gilt wie beim
Patent: Man muss den Antrag rechtzeitig
stellen, ansonsten wird es kaum noch
etwas mit dem Gebrauchsmuster.
Wie das
Patent verleiht
auch das Gebrauchsmuster seinem
Inhaber das räumlich und zeitlich
befristete Monopol, allein über die
Erfindung zu verfügen. Häufig wird
das Gebrauchsmuster einer
Patentanmeldung voran gestellt, da
der Schutz eben sehr viel schneller
erreicht werden kann. Dabei ist die
Eintragung bei beiden Rechten
notwendig, damit der
Schutzrechtsinhaber die nicht autorisierte
gewerbliche Nutzung des
Patents/Gebrauchsmusters Dritten
verbieten kann.
In der
Regel relativ komplizierte Prozesse,
gerne vor den angesehenen
Patentkammern des Landgerichts
Düsseldorf, erfordern hier auch vom
Anwalt technisches Verständnis, dass
wir gerne mitbringen.
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Anwälte für Gebrauchsmusterschutz:

Rechtsanwalt
Elmar Kloss
Fachanwalt
für gewerblichen Rechtschutz

Rechtsanwalt
Dr. Dirk Lindloff
(Fachanwalt
für Gewerblichen Rechtsschutz)
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