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Fachanwalt für Familienrecht 

Der Fachanwalt für Familienrecht hat gemäß § 12 FAO besondere Kenntnisse in den Bereichen

  1. materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft,
  2. familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,
  3. Internationales Privatrecht im Familienrecht,
  4. Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.

Unsere Fachanwälte für Familienrecht:

 

 

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