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Fachanwalt für Familienrecht
Der Fachanwalt für Familienrecht hat
gemäß § 12 FAO besondere Kenntnisse in den
Bereichen
- materielles Ehe-, Familien- und
Kindschaftsrecht unter Einschluss
familienrechtlicher Bezüge zum Erb-,
Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht
und zum öffentlichen Recht, der
nichtehelichen Lebensgemeinschaft und
der Lebenspartnerschaft,
- familienrechtliches Verfahrens- und
Kostenrecht,
- Internationales Privatrecht im
Familienrecht,
- Theorie und Praxis
familienrechtlicher Mandatsbearbeitung
und Vertragsgestaltung.
Unsere Fachanwälte für Familienrecht:
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