Reform des Unterhaltsrecht
zum Thema "Reform des Unterhaltsrecht"
(01.01.2008)*:
Die Themen im Überblick:
Unterhaltsrechtsreform
Inkrafttreten: 01.01.2008
Gründe und Ziele der Reform
Verantwortlichkeit des
geschiedenen Ehegatten
Unterhalt in den ersten drei
Jahren nach Geburt eines Kindes
Zeitpunkt der Trennung und
Scheidung ist irrelevant
Änderungsmöglichkeiten für
Alturkunden,
Unterhaltsvergleiche und Urteile
für die Zukunft
Wege zur Änderung
Tipp:
Billigkeitsgesichtspunkte
einwenden
Möglichkeiten der Einigung
Wenn Sie mehr Informationen benötigen,
wenden Sie sich gerne an unser
Kompetenzzentrum Familienrecht .
* Diees Video stellen eine erste
Information dar, können aber eine
individuelle Beratung zu einem konkreten
Sachverhalt nicht ersetzen. Bitte nehmen Sie
dazu
Kontakt
mit uns auf.