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Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht
bildet sich gemäß § 8 FAO aus den
Bereichen
- besondere Kenntnisse in den
Bereichen
a) allgemeines Verwaltungsrecht,
b) Verfahrensrecht,
c) Recht der öffentlich-rechtlichen
Ersatzleistung.
- besondere Kenntnisse in zwei
Bereichen des besonderen
Verwaltungsrechts, von denen einer aus
folgenden Gebieten gewählt sein muss:
a) öffentliches Baurecht,
b) Abgabenrecht, soweit die
Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte
gegeben ist,
c) Wirtschaftsverwaltungsrecht
(Gewerberecht, Handwerksrecht,
Wirtschaftsförderungsrecht,
Gaststättenrecht, Berg- und
Energierecht),
d) Umweltrecht (Immissionsschutzrecht,
Abfallrecht, Wasserrecht, Natur- und
Landschaftsschutzrecht),
e) öffentliches Dienstrecht.
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können wir Ihnen derzeit leider nicht
anbieten.
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