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Fachanwalt für Verwaltungsrecht 

Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht hat gemäß § 8 FAO besondere Kenntnisse in den Bereichen

  1. besondere Kenntnisse in den Bereichen

    a) allgemeines Verwaltungsrecht,

    b) Verfahrensrecht,

    c) Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistung.
  2. besondere Kenntnisse in zwei Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts, von denen einer aus folgenden Gebieten gewählt sein muss:

    a) öffentliches Baurecht,

    b) Abgabenrecht, soweit die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte gegeben ist,

    c) Wirtschaftsverwaltungsrecht (Gewerberecht, Handwerksrecht, Wirtschaftsförderungsrecht, Gaststättenrecht, Berg- und Energierecht),

    d) Umweltrecht (Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Wasserrecht, Natur- und Landschaftsschutzrecht),

    e) öffentliches Dienstrecht.

Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht:

 

 

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