In diesen Kanzleiräumen unserer Anwaltskanzlei finden auch Sie Ihren Fachanwalt für Versicherungsrecht, der Sie kompetent berät und vor Gericht vertritt.
Versicherungsrecht
Wir bieten Fachanwaltskompetenz.
Tätigkeitsbereich

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwälte für Versicherungsrecht
betreuen ständig Mandate auf den Gebieten:

  • Personenversicherung, insbesondere in den Bereichen
    • Krankheitskosten-, Reisekranken-, Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherung
    • private Unfallversicherung
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Lebens- und Rentenversicherung
    • Restschuldversicherung
    • Private Pflegeversicherung
  • Sachversicherung, insbesondere in den Bereichen
    • Wohngebäudeversicherung
    • Hausratversicherung
    • Maschinenversicherung
    • Betriebsinhalts- und Betriebsaufallversicherung
  • Haftpflichtversicherung (sowohl Deckungs- als auch Haftungsprozesse) einschließlich
    • Privathaftpflichtversicherung
    • Tierhalterhaftpflichtversicherung
    • Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung
    • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
    • D&O-Versicherung

Besondere Expertise besteht außerdem im Rahmen von Regressen in der privaten Krankenversicherung gegenüber Leistungserbringern.

Darüber hinaus besitzen wir mehrjährige Erfahrung bei der Produktgestaltung in der Lebensversicherung und der Betreuung von Klageverfahren nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) sowie im Recht der Versicherungsvermittlung.

Im Gegensatz zu vielen Mitbewerbern sichern wir die Qualität der Mandatsbearbeitung auch dadurch, dass die Wahrnehmung von Gerichtsterminen im OLG-Bezirk Koblenz sowie in den LG-Bezirken Köln, Bonn, Frankfurt und Wiesbaden stets durch den jeweiligen Sachbearbeiter persönlich und nicht durch Terminsvertreter erfolgt.

Was leisten Fachanwälte für Versicherungsrecht?

Fachanwälte für Versicherungsrecht sind aufgrund ihrer spezialisierten Kenntnisse und Erfahrungen in der Lage, Mandanten bei allen Fragen rund um Versicherungen zu beraten und zu vertreten. Dabei umfasst das Tätigkeitsfeld der Fachanwälte sowohl die Beratung und Vertretung von Versicherungsnehmern als auch von Versicherungsunternehmen.

Im Bereich der Personenversicherung sind Fachanwälte für Versicherungsrecht insbesondere auf die Beratung und Vertretung von Mandanten spezialisiert, die Leistungen aus ihrer privaten Krankenversicherung beanspruchen möchten. Hierbei kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen den Versicherungsnehmern und den Leistungserbringern, beispielsweise Ärzten oder Krankenhäusern. In solchen Fällen unterstützen die Fachanwälte ihre Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber den Leistungserbringern.

Darüber hinaus sind Fachanwälte für Versicherungsrecht auch auf die Beratung und Vertretung von Mandanten spezialisiert, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben. Im Falle einer Berufsunfähigkeit müssen Versicherungsnehmer oft langwierige und komplizierte Auseinandersetzungen mit ihren Versicherungen führen, um die vereinbarten Leistungen zu erhalten. Auch hierbei unterstützen die Fachanwälte ihre Mandanten und setzen sich für die Durchsetzung ihrer Ansprüche ein.

Im Bereich der Sachversicherung umfasst das Tätigkeitsfeld der Fachanwälte insbesondere die Beratung und Vertretung von Mandanten, die eine Wohngebäudeversicherung oder eine Hausratversicherung abgeschlossen haben. Hierbei geht es oft um die Frage, welche Schäden von der Versicherung gedeckt sind und in welchem Umfang die Versicherung für den Schaden aufkommen muss. Auch im Bereich der Betriebsinhalts- und Betriebsaufallversicherung stehen Fachanwälte ihren Mandanten bei Fragen und Konflikten zur Seite.

Ein weiterer Schwerpunkt der Fachanwälte für Versicherungsrecht ist die Beratung und Vertretung von Mandanten in Haftpflichtversicherungsfällen. Hierbei geht es sowohl um Deckungs- als auch um Haftungsprozesse, beispielsweise in den Bereichen Privathaftpflichtversicherung, Tierhalterhaftpflichtversicherung, Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung sowie Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Auch im Bereich der D&O-Versicherung, die Manager gegen Haftungsrisiken absichert, sind Fachanwälte für Versicherungsrecht tätig.

Besondere Expertise haben Fachanwälte für Versicherungsrecht zudem im Rahmen von Regressen in der privaten Krankenversicherung gegenüber Leistungserbringern. In solchen Fällen geht es oft um die Frage, ob eine Leistung, beispielsweise eine medizinische Behandlung, tatsächlich erforderlich war und in welchem Umfang die Versicherung dafür aufkommen muss. Auch hierbei unterstützen die Fachanwälte ihre Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Neben der proaktiven Beratung und Unterstützung von Versicherungsnehmern und -gebern sind wir auch in der Lage, komplexe und umfangreiche Verfahren vor Gericht zu führen. Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht haben in zahlreichen Gerichtsverfahren erfolgreich die Interessen unserer Mandanten vertreten.

Zudem bieten wir Schulungen und Seminare für Versicherungsunternehmen und andere interessierte Organisationen an, um sicherzustellen, dass unsere Mandanten immer auf dem neuesten Stand des Versicherungsrechts sind. Unser Ziel ist es, unseren Mandanten ein umfassendes und bedarfsorientiertes Beratungsangebot zu bieten, das auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Regulierung von Versicherungsfällen. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten bei der Abwicklung von Schadensfällen und sorgen dafür, dass sie die ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Hierbei vertreten wir sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherungsgeber und stellen sicher, dass unsere Mandanten stets im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften handeln.

In der Zusammenarbeit mit unseren Mandanten legen wir großen Wert auf eine vertrauensvolle und transparente Kommunikation. Wir sind uns bewusst, dass der Versicherungsbereich für viele Menschen ein komplexes und undurchsichtiges Thema darstellt und bemühen uns daher, die Sachverhalte verständlich und nachvollziehbar zu erläutern.

Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht sind nicht nur Experten in ihrem Fachgebiet, sondern auch in der Lage, ihre fachlichen Kenntnisse in den Dienst unserer Mandanten zu stellen. Wir stehen unseren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite und setzen uns mit Nachdruck für ihre Interessen ein. Wenn Sie eine kompetente und engagierte Rechtsberatung im Bereich des Versicherungsrechts benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Fachanwälte

für Versicherungsrecht
 

Gesetzliche Voraussetzungen

Der Fachanwalt für Versicherungsrecht bildet sich generell gemäß § 14a FAO aus den Bereichen

  1. allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Besonderheiten der Prozessführung,
  2.  Recht der Versicherungsaufsicht,
  3. Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts,
  4. Transport- und Speditionsversicherungsrecht,
  5. Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Haus-rat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung),
  6. Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung),
  7. Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung),
  8. Rechtsschutzversicherungsrecht,
  9. Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts.    

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