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Fachanwalt für Verkehrsrecht 

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hat gemäß § 14d FAO besondere Kenntnisse in den Bereichen

  1. Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,
  2. Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen,
  3. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
  4. Recht der Fahrerlaubnis,
  5. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Unsere Fachanwältin für Verkehrsrecht:

 

 

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