In diesen Kanzleiräumen unserer Anwaltskanzlei finden auch Sie Ihren Fachanwalt für Familienrecht, der Sie kompetent berät und vor Gericht vertritt.
Familienrecht
Wir bieten Fachanwaltskompetenz.
Tätigkeitsbereich

Fachanwalt für Familienrecht

Familienrecht - zum Beispiel

  • Ehescheidungsrecht und Familienvermögensrecht
  •  Vermögensauseinandersetzung
  • Teilungsversteigerung
  • Unterhaltsangelegenheiten
  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Eheverträge
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Vaterschaftsanfechtung
  • Vertretung vor den Gerichten einschl. des OLG

Wir beraten und vertreten Sie zum Beispiel, wenn

  • Sie sich vom Partner trennen wollen
  • Sie Ihr Unternehmen oder Vermögen mittels vorweggenommener Erbfolge oder durch Testament übertragen möchten
  • Sie Unterhalt zahlen sollen oder verlangen wollen
  • Sie Zweifel an Ihrer Vaterschaft haben
  • Das Sozialamt Geld für Ihre Eltern fordert
  • Ihr Partner mit der Verwertung gemeinsamer Vermögensgegenstände droht
  •  Sie eine wirksame Patientenverfügung benötigen

Weitere Anwälte

im Bereich Familienrecht
 

Gesetzliche Voraussetzungen

Der Fachanwalt für Familienrecht bildet sich gemäß § 12 FAO aus den Bereichen

  1. materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, Schuld-, Steuer- und Vollstreckungsrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft,
  2. familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,
  3. Internationales Privatrecht im Familienrecht,
  4. Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.

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